Ihre Ansprechpartner

Herr Thomas Meitza

Stadtkämmerei Abt. Liegenschaften

Neue Straße 33/35
72336 Balingen
Aufgaben

Vorkaufsrecht der Gemeinde, Gewerbebauplatzverkauf

 

Frau Irene Horn

Stadtkämmerei Abt. Liegenschaften

Neue Straße 33/35
72336 Balingen

Wohnbauplätze

Attraktive Bauplätze in Balingen

Ob mittendrin in der Innenstadt oder in einem der 13 Stadtteile, ob Neubaugebiet oder Bestand – der Wohnstandort Balingen erfreut sich großer Beliebtheit. Bei uns finden Sie Stadtleben und Natur, Kunst und Kultur, Lebensqualität für Jung und Alt  …oder einfach nette Nachbarn.

Schrägluftbild Neubaugebiet mit Neubauten und freien Bauplätzen

Sie suchen einen städtischen Bauplatz?

Im Geoportal Balingen finden Sie viele Informationen zum städtischen Bauplatzangebot. Dort können Sie sich auch über Lage, Zuschnitt, Bauplatzpreise und Bebauungspläne informieren. Beschränkungen aufgrund den Vergaberichtlinien oder bestehender Reservierungen sind hier allerdings nicht ersichtlich.

Bauplätze im Baugebiet „Hertenwasen“ im Stadtteil Engstlatt

Im Baugebiet „Hertenwasen“ in Engstlatt stehen derzeit noch 9 städtische Bauplätze mit einer Größe von 347 m² bis 592 m² zur Verfügung, die für die Bebauung mit Eigenheimen vorgesehen sind. Diese Bauplätze werden nach den vom Gemeinderat festgelegten Richtlinien zum Verkauf ausgeschrieben. Der Bauplatzpreis liegt bei 200,00 €/m². Darin sind sämtliche Anliegerbeiträge, also auch die Kosten für den Straßenausbau, enthalten. Die Kosten der im Rahmen der Erschließung bereits in die Baugrundstücke eingelegten Kanal- und Wasserhausanschlüsse sind zusätzlich zu entrichten.  
Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen.
Für Auskünfte zu den Bauplätzen und zum Bewerberbogen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften, Herr Thomas Meitza (Tel. 07433/170-232, E-Mail: thomas.meitza@balingen.de) und Frau Irene Horn (Tel. 07433/170-121, E-Mail: irene.horn@balingen.de) gerne zur Verfügung.

Sie wollen verkaufen?

Die Stadt Balingen unterstützt die Innenentwicklung sowie das Bauen im Bestand aktiv.

Neben den städtischen Bauplätzen können im Geoportal auch private Bauplätze angezeigt werden. Anträge von Bauplatzeigentümern mit Verkaufsabsicht zur Aufnahme ins Geoportal sind aber bereits jetzt möglich.

Das Baulückenkataster zeigt eine grundsätzliche Bebauungsmöglichkeit auf. Planungs- oder bauordnungsrechtliche Ansprüche können nicht abgeleitet werden. Die Bebaubarkeit kann abschließend nur im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. Für eine ausführliche Beratung zur Bebaubarkeit wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und Bauservice.