Ihre Ansprechpartner/-in

Bereich: Endingen

Sachgebietsleiter

Herr Christian Weiblen

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen
Aufgaben

Sachgebietsleitung

Sonderaufgaben

Bereich: Kernstadt Balingen

Frau Anna-Lena Maier

Amt für Bau- und Planungsrecht

Untere Denkmalschutzbehörde

Neue Straße 31
72336 Balingen
Aufgaben

Sonderaufgaben z.B. Vertragsrecht, Immissionsschutz, mehrere Rechtsgebiete, hohe Anforderungen an die Durchsetzung des Bescheids, städtebauliche und planungsrechtliche Aufgaben

Bereich: Balingen (ohne Kernstadt), Oststadt/Neige, Heuberg, Schmiden/Stettberg, Engstlatt

Frau Deborah Hatzenbühler

Amt für Bau- und Planungsrecht

Bereich: Dürrwangen, Frommern, Roßwangen, Stockenhausen, Weilstetten

Frau Karina Ernst

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen

Bereich: Erzingen, Heselwangen, Ostdorf, Streichen, Zillhausen

Frau Ute Loose

Amt für Bau- und Planungsrecht

Aufgaben

Feuerungsanlagen

Baurecht

Kenntnisgabeverfahren

Sofern das Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, kann statt des Genehmigungsverfahrens, das Vorhaben als Kenntnisgabeverfahren bei der Baurechtsbehörde angezeigt werden.

Muster Bauschild Kenntnisgabeverfahren mit grünem Punkt

Im Kenntnisgabeverfahren wird das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis gegeben. Der Entwurfsverfasser ist beim Kenntnisgabeverfahren dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, der Bauherr, dass die erforderlichen Anzeigen an die Baurechtsbehörde erfolgen.

Ist für ein Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren noch eine andere Entscheidung notwendig (z.B. eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz), müssen Sie als Bauherr zusätzlich zur Kenntnisgabe diese Entscheidung beantragen.

Sie dürfen mit dem Bau beginnen
  • einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen,
  • soweit alle Angrenzer dem Bauvorhaben schriftlich zugestimmt haben, 2 Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen,

Im Kenntnisgabeverfahren sind die bautechnischen Nachweise vor Baubeginn von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, soweit das Bauvorhaben dies erfordert.

Unterlagen

Formular "Kenntnisgabeverfahren" beziehungsweise "Abbruch baulicher Anlagen"

weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Bestätigungen des Entwurfsverfassers und des Lageplanfertigers
  • Bestätigung des Bauherrn über die Übernahme der Bauherrschaft und über die Bestellung eines geeigneten Bauleiters

Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau

Formulare

Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.

Online-Formulare

Entwässerungsantrag (18 KB)