Ansprechpartner

Frau Ute Banzhaf

Straßenverkehrsangelegenheiten
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Friedrichstraße 67
72336 Balingen
Fax (0 74 33) 17 03 52

 

 

Straßenverkehrsangelegenheiten
Friedrichstraße 67
72336 Balingen

Antrag auf Erteilung einer Befreiung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

An Sonn- und Feiertagsfahrverbot dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren, soweit keine fri-schen Fleisch-, Milch- oder Fischerzeugnisse oder Obst/Gemüse transportiert werden. Eine Befreiung hiervon ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Wie ?
Der Antrag muss vom Transportunternehmer mnd. zwei Wochen vor Transport gestellt werden.

Unterlagen:
Ggf. Nachweise über die Dringlichkeit/Notwendigkeit des Transportes.

Gebühr:
Gebührenrahmen je nach Anzahl der Fahrten und Fahrzeuge zwischen 10,20 € und 767,00 €.