Antrag auf Erteilung einer Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht

Von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes und der Helmpflicht können Personen nur befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte bzw. das Tragen des Helmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Bei einer Körpergröße von weniger als 150 cm ist eine Gurtbefreiung ebenfalls möglich.

Wie ?
Der Antrag muss von der betroffenen Person persönlich gestellt werden.

Unterlagen:
Ärztliche Bestätigung auf dem unteren Teil des Antragsformulars, dass aus gesundheitlichen Gründen von der Helm-/Gurtpflicht befreit werden muss.

Gebühr:
Die Ausnahmegenehmigung ergeht gebührenfrei.