Fundbüro

Rathaus
Färberstraße 2 (Infothek)

Haben Sie etwas verloren?
fragen Sie beim Fundbüro nach, vielleicht wurde der gesuchte Gegenstand bereits abgegeben. Eventuell kann auch eine Verlustmeldung aufgenommen werden. Da die Fundgegenstände zum Teil auch erst über andere Stellen zeitverzögert abgegeben werden, empfiehlt sich ein erneutes Nachfragen nach 10 bis 14 Tagen.

Sollte der Eigentümer einer Fundsache im Fundbüro bekannt sein, wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.

Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Für die Aufbewahrung von Fundsachen wird nach der Verwaltungsgebührenordnung des der Stadt Balingen eine Gebühr erhoben.

Bei Verlust von Schlüsseln ist eine Vorsprache beim Fundbüro erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.

Sie haben etwas gefunden?
Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder im Fundbüro, dem Bürgerbüro oder bei einer Ortschaftsverwaltung abzugeben.
Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, Ihre Fundsache zurück zu bekommen. Sie werden nach Ablauf der Frist schriftlich informiert. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen der jährlich einmal stattfindenden Fundsachenbörse zugeführt.