Großraum- und Schwertransport

Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen oder deren Ladung die gesetzlichen Höchstmaße tatsächlich überschreiten ebnötigen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen einer Erlaubnis/Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Wie?
Der Antrag muss vom Transportunternehmer zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.

Unterlagen:
Es ist das vorgeschriebene Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Formular: Großraum- und Schwertransport

Gebühr:
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenverordnung zur StVO. Der Gebührenrahmen liegt bei 10,20 € bis 767,00 €.