Wohnsitzänderungen

Zur Änderung eines Wohnsitzes (An-, Um- und Abmeldung) ist immer das persönliche Erscheinen erforderlich. Bei Familien genügt das erscheinen eines volljährigen Familienangehörigen.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

Anmeldung: (Zuzug aus einer anderen Gemeinde)
Zur Anmeldung müssen Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis und bei Mietwohnungen die Wohnungsgeberbescheinigung vom Wohnungseigentümer bzw. Vermieter für die Adressänderung vorgelegt werden.

Eine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde ist nicht erforderlich.
Eine Anmeldung der Zweitwohnung "Nebenwohnung" ist nur am Wohnort möglich, an dem die Zweitwohnung besteht.


Ummeldung: (Umzug innerhalb von Balingen)
Zur Ummeldung innerhalb von Balingen werden außer dem Personalausweis bzw. Reisepass, bei Mietwohnungen die Wohnungsgeberbescheinigung vom Wohnungseigentümer bzw. Vermieter benötigt.


Abmeldung: (Wegzug aus Balingen)
Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden.
Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist nicht mehr erforderlich.
Eine Abmeldung der Zweitwohnung „Nebenwohnung“ ist nur noch am Hauptwohnsitz möglich.
Bei einem Umzug in das Ausland ist weiterhin eine Abmeldung erforderlich.

Wichtiger Hinweis:
An-, Um- und Abmeldungen des Wohnortes müssen innerhalb von zwei Wochen erfolgen !