Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Für pflegende Angehörige bietet die Kurzzeitpflege die Möglichkeit, mehrere Wochen in Urlaub zu fahren, sich selbst im Krankenhaus behandeln zu lassen, endlich den Wohnungsumbau anzugehen oder einfach ein paar Wochen Zuhause ohne Pflegeverpflichtung zu sein.
Bei der Kurzzeitpflege ist der/ die Pflegebedürftige für einige Wochen in einem Pflegeheim und kommt anschließend wieder nach Hause zurück.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegeheime
·Kurzzeitpflege im Zollernalbkreis (61,5 KB)
Kosten der Kurzzeitpflege
Der Tagessatz der Kurzzeitpflege setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
·dem Anteil für die Pflege (Pflegebedingter Aufwand)
Hier ist der Tagessatz abhängig von der Höhe des Pflegegrades. Die Pflegekasse beteiligt sich ab Pflegegrad 2 an den Kosten für den pflegebedingten Aufwand. Hier steht der/dem Pflegebedürftigen im Kalenderjahr bis zu 1.612 € zur Verfügung. Um diese Gelder auszuschöpfen muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden.
·dem Anteil für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten
Über diese Positionen erhält der/die Pflegebedürftige eine Rechnung. Falls es noch angesparte Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse gibt, kann auf Antrag der bezahlte Eigenanteil zurückerstattet werden.
Bis zu acht Wochen im Jahr kann ihr pflegebedürftiger Angehöriger in einem Pflegeheim im Rahmen der Kurzzeitpflege betreut werden.