Förderung ELR
Jahresprogramm 2021
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein kommunales Förderprogramm und unterstützt eine nachhaltige Strukturentwicklung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veröffentlicht jährlich eine Ausschreibung für ein Jahresprogramm. Abgabetermin für die Förderanträge 2021 ist der 30. September 2020. Anträge stellen können Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen.

Strukturförderung heißt Lebensqualität in den ländlich geprägten Gemeinden zu erhalten und zu verbessern. Ziel des ELR-Programmes ist es, Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen.
Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ konzentriert sich das Jahresprogramm 2021 auf die Innenentwicklung und Bestandsgebäude. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum steht im Vordergrund. Vorrangig werden Investitionen von privaten Haus- und Wohnbesitzern gefördert.
Auch nachwachsende Rohstoffe, die als Baustoff eingesetzt werden, können verstärkt gefördert werden. Dazu zählt die Anwendung ressourcenschonender, CO² bindender Baustoffe, wie zum Beispiel Holz.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Ausschreibung Jahresprogramm 2021 (443,6 KB)
Förderschwerpunkte 2021
- Wohnen / Innenentwicklung
- Grundversorgung
- Arbeiten
- CO2-Speicherzuschlag
Förderfähig sind
- Vorhaben im historischen Ortskern der Stadtteile Endingen, Engstlatt, Erzingen, Heselwangen, Ostdorf, Roßwangen, Stockenhausen, Streichen, Zillhausen
- eigengenutzte Wohnungen durch Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades sowie eine Wohneinheit zur Vermietung
- Vorhaben in Siedlungsflächen der 60er Jahre, sofern diese mit der Ortsmitte zusammengewachsen sind
Nicht förderfähig sind
- Vorhaben in der Kernstadt
- Vorhaben in den Stadtteilen Frommern, Dürrwangen und Weilstetten
Antragsverfahren
- Aufnahmeantrag bei der Stadt Balingen mit Antragsformularen zum Projekt
- Einreichung eines Bauantrages bei der Baurechtsbehörde
- Einholung Angebote von Handwerkern
- Kostenberechnung nach DIN 276
Über die Bezuschussung des Jahresprogramm 2021 entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen im Frühjahr 2021. Mit dem Bau oder der Maßnahme kann erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid beim Antragsteller eingegangen ist.
Abgabetermin beim Regierungspräsidium für Förderanträge 2021 ist am 30. September 2020. Daher ist es notwendig, dass die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens 11. September 2020 bei der Stadt Balingen vorliegen.
Weitere Infos und Antragsformulare
finden Sie unter:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/
oder
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx
Förderung ELR Gewerbe
Rückblick Jahresprogramm 2020
Der Schwerpunkt des ELR-Jahresprogramm 2020 lag in der Förderung von Wohnbauvorhaben. Im Februar 2020 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Entscheidung über die Verteilung der Zuschussmittel getroffen.
Flyer ELR (251,1 KB)
Liste Förderung 2020 (214,9 KB)