Sprengstoffgesetz
Anträge und Anzeigen
Die Anträge müssen vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden und können entweder persönlich abgegeben oder auf dem Postweg verschickt werden
Gebühren für Anträge und Anzeigen nach dem Sprengstoffgesetz
Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Erlaubnis zum Erwerb und Umgang explosionsgefährlicher Stoffe gem. § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Nachweis Bedürfnis Sprengstoff
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. VO zum Sprengstoffgesetz
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Abbrennanzeige eines Feuerwerks gem. § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Abbrennerlaubnis Feuerwerk ((192,7 KB))