Beschränkungen für den Zutritt in städtische Einrichtungen
Ab kommenden Montag, 21. Dezember, ist der Zutritt in städtische Dienststellen und Einrichtungen sowie in die Ortschaftsverwaltungen bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Lediglich das Bürgerbüro im Rathaus kann ohne Termin aufgesucht werden.
(Erstellt am 17. Dezember 2020)