Hilfsprogramme
Corona-Hilfsfond
Sportvereine, Kultureinrichtungen, Obdachlosenhilfe, Nachbarschafts-, Bildungs- oder Jugendprojekte, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können sich für die Fördermittel aus dem Corona-Hilfsfond bewerben.
Alle weiteren Informationen zu Förderkriterien und den Bewerbungs- und Bewilligungsverfahren finden Sie unter folgendem Link:
https://www.phineo.org/projekte/corona-hilfsfonds
Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg in der Corona-Krise
Alle Informationen zu:
- finanziellen Zuschüssen
- Liquiditätshilfen
- Bürgschaften
- sonstige Förderinstrumente
finden Sie hier in dem Flyer "Förderprogramme des Landes BW" (1,822 MB)
Neben den Landesprogrammen hat auch der Bund ein Maßnahmenpaket für Unternehmen beschlossen.
Einen Überblick finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Soforthilfeprogramm Sportvereine und -verbände über rund 12 Mio. Euro
Die Inanspruchnahme der Mittel setzt dabei voraus, dass die bestehenden Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (insbesondere die Soforthilfe Corona für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Wirtschaftsministeriums und die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Sollte der Jahresabschluss wider Erwarten doch positiv ausfallen, ist die Soforthilfe bis zur Höhe des Überschusses entsprechend zurückzuzahlen. Die Beantragung erfolgt über die regionalen Sportbünde. Zur Beantragung ist eine eidesstattliche Versicherung durch die vertretungsberechtigte Person des Sportvereins bzw. der Sportfachverbände abzugeben.
Weitere Liquiditätssicherung über Übungsleiterzuschüsse
Um Sportvereine zusätzlich zu unterstützen und ihre Liquidität sicherzustellen, können die Übungsleiterzuschüsse für die Monate März bis Ende Juni 2020 auf der Basis der Vorjahreszahlen ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die während dieser Zeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattgefundenen Übungs- und Trainingsstunden trotzdem vergütet werden.
Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen
Kurzfakten (168,7 KB)zum Programmstart der Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen in Höhe von bis zu 24,6 Mrd. Euro.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden ein BMF-Schreiben abgestimmt, mit dem betroffene Steuerpflichtige mit konkreten steuerlichen Erleichterungen unterstützt werden.