Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Fördermittel für Wohnungsbau, Grundversorgung, Arbeiten und Gewerbe in ländlich geprägten Gemeinden
Das ELR
Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte im Jahresprogramm 2026?
Grundversorgung
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Wohnen / Innenentwicklung
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.
Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
Ziel ist, für diesen Schwerpunkt rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen. Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichem Wohnraum durch
- Umnutzungen leerstehender Gebäude
- Aufstockungen von Bestandsgebäuden
- umfassende Modernisierungen
- innerörtliche Nachverdichtungen mit Mehrfamilienhäusern, Aktivierung von innerörtlichen Flächenpotentialen
- sowie die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen
Bei eigengenutzten, wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen (von Bestandsgebäuden) bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Der Neubau von Mietwohnungen wird nicht gefördert im Gegensatz zu Umnutzungen im Bestand und Modernisierungen.
Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Arbeiten
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
CO2-Speicherzuschlag
Förderfähig sind
- Vorhaben im historischen Ortskern der Stadtteile Endingen, Engstlatt, Erzingen, Ostdorf, Roßwangen, Stockenhausen, Streichen, Zillhausen
- eigengenutzte Wohnungen durch Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades sowie maximal eine Wohneinheit zur Vermietung
- Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Mietwohungen (Neuschaffung im Bestand) und die Modernisierung von Mietwohnungen können ebenfalls gefördert werden
Nicht förderfähig sind
Ablauf des Antragsverfahrens
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden bis zum 30.09.2025 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 08.09.2025 bei der Gemeinde vorliegen.
Die von den Antragsstellern und der Gemeinde erarbeiteten Aufnahmeanträge enthalten die auf Grundlage des veröffentlichten Jahresprogramms als aussichtsreich zu bewertenden Projekte.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.
Als Baubeginn gelten in der Regel Bauaufträge an ausführende Firmen. Planungsaufträge können erteilt werden.
Spätestens nach der Aufnahme in das Jahresprogramm 2026 ist baldmöglichst ein genehmigtes Baugesuch im PDF-Format beim Regierungspräsidium vorzulegen. Darauf wird der offizielle Zuwendungsbescheid ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
- Wohnen und Grundversorgung
Weitere Auskünfte zu den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung und Grundversorgung erhalten Sie bei Herrn Michael Wunderlich, Amt für Stadtentwicklung der Stadt Balingen, Tel.: 07433/170 289 oder per Mail an michael.wunderlich@balingen.de
- Arbeiten und gewerbliche Projekte
Informationen zum gewerblichen Förderschwerpunkt Arbeiten erhalten Gewerbetreibende bei Frau Katharina Ruoff, Stabsstelle Wirtschaftsförderung Stadt Balingen, Tel.: 07433/170 210 oder per Mail an katharina.ruoff@balingen.de
Programmausschreibung und Antragsformulare des Ministeriums für das Jahresprogramm 2026
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sowie der gemeinsamen Internetseite der Regierungspräsidien.
Entscheidung zum ELR-Jahresprogramm 2025
Die Entscheidung zum ELR-Jahresprogramm 2025 wurde am 07. März 2025 vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) veröffentlicht.
Minister Peter Hauk MdL: „Mit der ELR-Förderung für über 1.000 Projekte lösen wir ein Investitionsvolumen von insgesamt 753 Millionen Euro aus“
In Balingen wurden 2 Förderanträge mit insgesamt 265.000 € in die Förderliste aufgenommen.
Land fördert 1.042 ELR-Projekte mit 101,4 Millionen Euro