Öffentlichkeitsbeteiligung

1. Auslegung Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

2. Änderung des Flächennutzungsplanes Balingen-Geislingen im Parallelverfahren

Feuerwehr, Balingen-Streichen

Öffentliche Auslegung 08. April bis 15. Mai 2024

Lageplan mit Abgrenzung Feuerwehr Streichen

Öffentliche Bekanntmachung (331 KB)
Ziel der Planung, Anregungen, Fristen

Gemeinderatsvorlage (144 KB)
Ausgangssituation, Verfahren, Planungsziel

​Beachten Sie bitte

Verspätet eingegangene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Über die Anregungen und Stellungnahmen zu Planungen der Stadt Balingen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Äußerungen ohne Absenderangabe werden nicht berücksichtigt.

Verbindlich sind nur die Originale, die Sie beim Amt für Bau- und Planungsrecht, Neue Straße 31, Balingen einsehen können.