Ihr Ansprechpartner

Herr Gunter Conzelmann

Tiefbauamt

Friedrichstraße 35 (Eingang über Neue Str. 26)
72336 Balingen
Fax (0 74 33) 17 04 62 95

Aktuelle Bauprojekte

Erschließung Baugebiet Hertenwasen Engstlatt - 2. BA

Im Wohnbaugebiet Hertenwasen in Balingen-Engstlatt soll der zweite Bauabschnitt erschlossen werden, wofür entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2021 vorgesehen wurden.

Blick auf Wiese mit abgeschobenem Oberboden

Durch die Erschließung des 2. Bauabschnitts können nach heutigem Stand bis zu 25 Bauplätze neu erschlossen werden. Die abschließende Grundstückseinteilung ist noch nicht abschließend erfolgt, wodurch auf die jeweilige Nachfrage reagiert werden kann.

Der Ausbau der Straßen erfolgt entsprechend dem bisherigen Ausbaustandard des vorherigen Bauabschnitts. Die Furtwiesenstraße erhält als Zuwegung zur zukünftigen Brücke über die Bahn eine Breite von 5,5 m und beidseitigen Gehwegen mit einer Breite von je 1,5 m. Diese Straße stellt nach späterer Fertigstellung der Brücke eine wichtige Verbindung der beiden Ortsgebiete Engstlatts östlich und westlich der Bahnlinie dar. Die Erschließungsstraßen im Wohngebiet erhält eine Breite zwischen 4,5 m mit seitlichem Parkstreifen sowie im südlichen Bereich eine Wendeplatte mit einem Wenderadius von 14,5 m. Im Zusammenhang mit den Erschließungsarbeiten werden sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen eingelegt und die Straßenbeleuchtung hergestellt.

Als Ergebnis der Bauleitplanung sind zudem die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Umwelt- und Artenschutz durchzuführen, die teils bereits begonnen wurden. So wurde bereits in den Wintermonaten Gebüsche wo erforderlich gerodet und Zäune erstellt, die das Einwandern von Eidechsen und Kleinlebewesen in das Baufeld verhindern.

Ebenfalls aus der letztmaligen Aktualisierung des Bebauungsplanes resultiert das Erfordernis eines Lärmschutzes gegen die Immissionen aus dem nahen Bahnbetrieb. Hierfür ist es nach Lärmschutzgutachten erforderlich, eine rund 165m lange Lärmschutzwand (zwei Abschnitte mit ca. 80m und 85m) mit einer Höhe zwischen 2,0m und 2,5m auf Seite des Baugebiets zu errichten. Die Lärmschutzwand soll einseitig absorbierend sein, sodass der Schall aus dem Bahnbetrieb nicht in die gegenüberliegenden Wohngebiete reflektiert wird. Die Flächen zur Bahnlinie stehen nicht zur Verfügung, da diese sich ab Wegeaußenkante im Eigentum der Bahn befinden. Das Erfordernis war zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht bekannt, weshalb diese Kosten außerplanmäßig finanziert werden müssen. Gegenüber den zum Zeitpunkt der ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplanes geltenden Rahmenbedingen, hat sich zwischenzeitlich der Zugverkehr intensiviert, ein damals geltender Lärmbonus zugunsten des Schienenverkehrs ist entfallen. Gestalterisch soll bei der Lärmschutzwand auf ein bereits hergestelltes Modell am Baugebiet Käppele in Ostdorf zurückgegriffen werden, mit welchen in Sachen Gestaltung, Einbindung in die Landschaft, Lärmschutz und Dauerhaftigkeit sehr gute Erfahrungen gemacht wurden. Diese Lärmschutzwand besteht aus Holzelementen, welche in vertikale Stahlträger eingebunden werden. Den unteren Abschluss bildet ein Betonelement, welches die Dauerhaftigkeit auch im Grünbereich gewährleistet.

Teil des Bebauungsplans ist auch eine zwischen dem 1. und dem 2. Bauabschnitt gelegene Grünfläche, welche als Ausgleichsfläche und zugleich als Spielbereich ausgewiesen wird. Hier soll eine gefällige, hügelartige Landschaftsgestaltung mit der als Ausgleichsmaßnahme erforderlichen Bepflanzung hergestellt werden. Gleichzeitig sollen in diesem Bereich Spielbereiche für Kinder verschiedener Altersklassen hergestellt werden. Über die genaue Ausgestaltung der Spielgeräte soll im weiteren Fortgang eine weitere Entscheidung herbeigeführt werden.

Die Umsetzung der Maßnahme ist im Zeitraum September 2021 bis Juli 2022 vorgesehen.