Städtebauförderung

Ortskern Zillhausen

„Dokumentation zur städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Zillhausen“ (5,6 MB)

Im Sanierungsgebiet „Ortskern Zillhausen“ konnten seit dem Jahr 2008 mit Hilfe der Städtebauförderung von Bund und Land zahlreiche Maßnahmen durchgeführt und städtebauliche Missstände beseitigt werden. Die in der Dokumentation dargestellten Maßnahmen wurden von Bund und Land mit 780.000 € gefördert. Der Förderrahmen betrug 1,3 Mio. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind vollständig abgerufen.

Die Sanierung in Zillhausen ist noch nicht abgeschlossen. Verschiedene Maßnahmen und Vorhaben befinden sich derzeit noch in der Umsetzung

Der Gemeinderat der Stadt Balingen hat den Durchführungszeitraum für die Sanierung bis zum 29. Mai 2026 verlängert. Der Sanierungsvermerk bleibt im Grundbuch bestehen. Die Sanierungssatzung gilt bis zur Aufhebung durch den Gemeinderat der Stadt Balingen weiter.

Anlass und Beginn der Sanierung

Aufgrund der sich abzeichnenden negativen Entwicklungen im Stadtteil Zillhausen hat der Gemeinderat im Jahre 2006 Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch eingeleitet. Auf Grundlage dieser vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Maßnahmenkonzept erarbeitet. Ziel des Konzeptes war es, die analysierten und erkannten städtebaulichen Missstände Schritt um Schritt mit Unterstützung von Sanierungsmitteln des Bundes und des Landes zu beseitigen und eine den Teilort stärkende städtebauliche Entwicklung anzustoßen.

Gebietsabgrenzung Ortskern - Zillhausen
Gebietsabgrenzung Ortskern - Zillhausen
Als grundlegende Ziele für die Entwicklung des „Alten Ortskerns“ wurde formuliert:
  • Gestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums, damit das Gebiet seiner Bedeutung als „Ortsmitte“ gerecht werden kann. Insbesondere der Ortseingang und die durchführende Landesstraße sollten aufgewertet werden.
  • Vorhandene Funktions- und Substanzmängel sollen behoben werden, um die Gesamtstruktur des Ortskerns zu verbessern.
  • Zur Sicherung der Grundversorgung soll eine Verbesserung der Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandel angestrebt und eine ortskerntypische Nutzungsmischung unterstützt werden.
  • Mit einer Beseitigung vorhandener Gemengelagen und einer behutsamen Nachverdichtung der innerörtlichen Bereiche soll der Ortskern als Wohnstandort gestärkt und einer Siedlungsentwicklung in den Randbereichen entgegengewirkt werden.