Oberbürgermeisterwahl 2023

Informationen zur Neuwahl des Oberbürgermeisters am 19. März 2023

Kein Bewerber hat bei der Wahl am 05. März 2023 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Deshalb ist eine Neuwahl erforderlich, bei der neue Bewerber/innen zugelassen sind. Die Neuwahl findet statt, wie bereits bekannt gemacht, am Sonntag, 19. März 2023.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, bekommt hier (120 KB) die entsprechenden Hinweise.

Die Beantragung der Briefwahl ist nur noch bis Freitag, 17. März 2023, 18.00 Uhr beim Bürgerbüro der Stadt Balingen möglich.

Nachstehend werden die Bewerber/innen für die Neuwahl des Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin bekannt gemacht, deren Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurde.

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen für Neuwahl am 19.03.2023 (235 KB)

Die öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl wurde am 10.03.2023 bekannt gemacht.

 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Balingen zur Durchführung der Neuwahl am 19.03.2023 (1,6 MB)

Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Neuwahl bekannt gemacht:

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Neuwahl am 19.03.2023 (394 KB)

Der Bewerber Dirk Abel hat die meisten gültigen Stimmern erhalten. Er ist somit zum Oberbürgermeister gewählt.

Informationen zur Oberbürgermeisterwahl am 05. März 2023

Balingen wählt am Sonntag, 5. März 2023 eine/n neuen Oberbürgermeister/in, eine eventuell notwendige Neuwahl findet am Sonntag, 19. März 2023 statt. Die durch Ablauf der Amtszeit von Oberbürgermeister Reitemann neu zu besetzende Stelle wurde ausgeschrieben.

Stellenausschreibung Oberbürgermeister 2023 (128 KB)

Die Wahl wurde am 20.01.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Balingen  zur Wahl des Oberbürgermeisters 05.03.2023 (606 KB)

Bei der Wahl und der etwa erforderlich werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
 
Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen erfolgte am 27.01.2023.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Balingen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen 27.01.2023 (1,6 MB)

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 3. März 2023, 18 Uhr schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Ab Donnerstag, 02.03.2023 bitten wir die Briefwahlunterlagen persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Balingen zu beantragen, da ein rechtzeitiger Zugang der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg, bis zum Wahlsonntag, nicht mehr gewährleistet wedern kann! Weiter Informationen finden Sie hier. (120 KB)

Nachstehend werden die Bewerber/innen für die Wahl des Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin bekannt gemacht, deren Bewerbung vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurde.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Balingen über die zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin am 05.03.2023 (293 KB)

Die öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl wurde am 17.02.2023 bekannt gemacht.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Balingen zur Durchführung der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 05.03.2023 (1,6 MB)

Untenstehend wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl bekannt gemacht:

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl am 05.03.2023 (169 KB)