Gutachterausschuss
Gutachten und Grundstücksbewertung
Wollen Sie Ihr Grundstück oder ein Gebäude verkaufen und den Wert ermittelt haben, können Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses den Antrag auf ein Wertermittlungsgutachten stellen.

Voraussetzungen/Antragsbefugte
- Eigentümer und Ihnen gleichstehende Berechtigte
- Behörden und Gerichte
Hinweis: Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht.
Verfahren
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingereicht. Anschließend wird ein Besichtigungstermin vereinbart, bei dem die Gebäudesubstanz ermittelt und dokumentiert wird. Die wertbestimmenden wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen werden sorgfältig erhoben und sachverständig bewertet. Über den Verkehrswert beschließt der unabhängige Gutachterausschuss, der sich aus mindestens 3 ehrenamtlichen Gutachtern zusammensetzt, in nicht-öffentlicher Sitzung.
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
- der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sogenannte Wertermittlungsstichtag
- die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
- die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung)
- Lage des Grundstücks
Ein umfangreiches schriftliches Gutachten dokumentiert neben dem ermittelten Verkehrswert alle erhobenen Fakten und sachverständigen Abwägungen.
Unterlagen
Dem Antrag ist ein unbeglaubigter Grundbuchauszug, die letzte Betragsrechung der Gebäudeversicherung sowie eine Antragsberechtigung oder Vollmacht beizufügen.
Kosten/Leistung
Das Gutachten wird unter Darlegung der angewandten Methoden und unter Würdigung der Vergleichspreise erstellt (§ 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Gutachterausschussgebührensatzung). Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verkehrswert und wird nach der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Balingen ermittelt.
Beispiele:
Hinweis: Bei übergroßen Grundstücken, mehreren Grundstücken oder mehreren zu bewertenden Gebäuden sowie bei Photovoltaikanlagen u.ä. fallen zusätzliche Gebühren und Auslagen an.
Rechtsgrundlagen
- § 192 – 199 Baugesetzbuch (BauGB)
- Gutachterausschussverordnung
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Formular
Antrag zur Gutachtenerstellung (27,9 KB)