"Balingen - Gemeinsam stark für Pflege"

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und doch haben sie es immer noch schwer sich im Dschungel der Pflege zurechtzufinden.

Pflege ist so vielfältig wie das Leben und manchmal sind es Kleinigkeiten die entscheidend für den Erhalt unserer eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit sind.

So haben wir in unserem Modellprojekt „BALINGEN - GEMEINSAM STARK FÜR PFLEGE“ Informationen zu Pflegesituationen, zum besseren Umgang mit Belastungen und den gesetzlichen Möglichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammengetragen. Wir das sind die Stadtverwaltung Balingen, die Unfallkasse Baden-Württemberg, die DAK-Gesundheit, die Deutsche Rentenversicherung sowie die vhs Balingen.
 
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!

Vergünstigungen

Frau beim Geldzählen
Geld

Schwerbehindertenausweis

Menschen mit Behinderung erhalten verschiedene Nachteilsausgleiche, die ihnen durch die Behinderung entstehen. Die Versorgungsverwaltung ist für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, die Zuerkennung von Sondermerkzeichen wie auch Ausstellung der Ausweise für Parkerleichterungen zuständig.

Einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis oder auf Blindenhilfe erhalten Sie beim
Landratsamt Versorgungsverwaltung
(Schwerbehindertenausweis)
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen

A-Dil Tel.: 07433 92-1622
Dim-Heim Tel.: 07433 92-1611
Hein-Pil
und Fahrdienst für Schwerstbehinderte
Tel.: 07433 92-1618
Pin-Z Tel.: 07433 92-1617

Öffentlicher Nahverkehr

Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen eine Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs erhalten. Weitere Informationen zum ÖPNV

Behindertenparkplätze

Wenn das Merkzeichen aG in Ihrem Schwerbehindertenausweis steht, können Sie den Parkausweis für den Behindertenparkplatz erhalten.
Behindertenparkplätze in der Innenstadt von Balingen (692 KB)

Behindertentoiletten

Der Euro-WC-Schlüssel öffnet beinahe alle Autobahn-Raststätten- und Bahnhofstoiletten sowie öffentlichen Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden vieler Städte in Deutschland, Österreich, Schweiz und in weiteren europäischen Ländern.

Zuzahlungsbefreiung

Erwachsene müssen nicht mehr als zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tasche für Rezeptgebühren, Krankenhauszuzahlung usw. zuzahlen. Für chronisch kranke Menschen gilt die niedrigere Belastungsgrenze von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.