Kurzzeitpflege
Für pflegende Angehörige bietet die Kurzzeitpflege die Möglichkeit, mehrere Wochen in Urlaub zu fahren, sich selbst im Krankenhaus behandeln zu lassen, endlich den Wohnungsumbau anzugehen oder einfach ein paar Wochen Zuhause ohne Pflegeverpflichtung zu sein.
Bei der Kurzzeitpflege ist der/ die Pflegebedürftige für einige Wochen in einem Pflegeheim und kommt anschließend wieder nach Hause zurück
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegeheime
Kurzzeitpflege im Zollernalbkreis (494 KB)
Kosten der Kurzzeitpflege
Der Tagessatz der Kurzzeitpflege setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- dem Anteil für die Pflege (Pflegebedingter Aufwand) Hier stehen im Kalenderjahr von der Pflegekasse bis zu 1.774 € zur Verfügung. Um diese Gelder auszuschöpfen muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden.
- dem Anteil für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten
Über diese Positionen erhält der/die Pflegebedürftige eine Rechnung. Falls es noch angesparte Entlastungsbeträge zur Verfügungs stehen, können Sie den bezahlten Eigenanteil von der Pflegekasse zurückerstattet bekommen.
Bis zu acht Wochen im Jahr kann ihr pflegebedürftiger Angehöriger in einem Pflegeheim im Rahmen der Kurzzeitpflege betreut werden.