Inklusion
Der Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeiten spiegelt sich in unseren Einrichtungen wieder. Ziel ist es, alle Kinder gemeinsam zu betreuen und gleiche Bildungschancen zu fördern. In der inklusiven Arbeit sehen wir eine zeitgemäße Haltung und Pädagogik verankert.
Inklusion stellt sich in unseren Einrichtungen wie folgt dar.
Kinder mit einem zusätzlichen Förderbedarf werden durch eine zusätzliche Fachkraft begleitet und nehmen am Alltag der Einrichtung gleichberechtig teil. Die Einrichtungsleitungen und deren Mitarbeiter/innen begleiten und fördern alle Kinder individuell und ihren Entwicklungsstand entsprechend, arbeiten mit dem heilpädagogischen Dienst, der Frühförderstellen, den Kinderärzten, der kommunalen Fachberatung und den jeweiligen Therapeuten zusammen.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere kommunale Fachberatung gern zur Verfügung.
Ablauf: Aufnahme eines Kindes mit zusätzlichen Förderbedarf (49 KB)
Quelle: Publikation KVJS - Inklusion in Kindertageseinrichtungen
Inklusion
In der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auf ein erfülltes und menschenwürdiges Leben verankert. Sie haben das Recht auf besondere Betreuung, die ihre Selbstständigkeit fördert und eine aktive Teilhabe am Leben ermöglicht.
Nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) und dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen sollen Kinder mit und ohne Behinderungen in Gruppen gemeinsam gefördert werden.
Für die Fachkräfte ergibt sich aus diesem Auftrag eine besondere Herausforderung:
„Jedes Kind hat ein Recht auf gleichberechtige Bildungschancen und soziale Teilhabe. Dies erfordert von allen Beteiligten eine Haltung und ein Handeln mit dem Ziel der Inklusion. Die pädagogische Fachkraft ist herausgefordert, die vorgefundene Vielfalt anzuerkennen, sie als Bereicherung zu verstehen und sich mit Bildungsbarrieren auseinanderzusetzen, diese abzubauen und Zugangswege zu erweitern“ (Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen, 2014, S. 48).
Jede Gruppe einer Kindertageseinrichtung kann grundsätzlich integrativ geführt werden, sofern mindestens ein Kind, das auf Grund seiner Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedarf, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut wird. Für einen im Einzelfall erhöhten Betreuungsbedarf sind die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen in Erfahrung zu bringen und zu beachten. Dies kann bedeuten, dass für eine integrativ geführte Gruppe die personelle Besetzung über dem Mindestpersonalschlüssel liegt. Ob ein besonderer Förderbedarf besteht, und welcher höhere Bedarf an Personal- und Sachaufwand im Einzelfall besteht, ist vor Ort vom Träger und den Fachkräften der Einrichtungen in Kooperation mit Fachstellen (zum Beispiel Frühförderstelle, Psychologische Beratungsstelle, Sozialpädiatrisches Zentrum) und gegebenenfalls mit dem Gesundheitsamt zu klären. Besteht für ein Kind mit Behinderung ein individueller Förderbedarf über die allgemeine Förderung in Kindertageseinrichtungen hinaus, können Eltern beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII oder § 35a SGB VIII stellen.
Quelle: Publikation KVJS - Inklusion in Kindertageseinrichtungen