Ihre Ansprechpartner/-in

Bereich: Endingen, Weilstetten, Roßwangen

Sachgebietsleiter

Herr Christian Weiblen

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen

Bereich: Kernstadt Balingen

Frau Anna-Lena Maier

Amt für Bau- und Planungsrecht

Untere Denkmalschutzbehörde

Neue Straße 31
72336 Balingen

Bereich: Balingen (ohne Kernstadt), Oststadt, Heuberg, Schmiden, Stettberg

Frau Deborah Hatzenbühler

Amt für Bau- und Planungsrecht

Digitalisierung im Baurecht

Bereich: Frommern, Dürrwangen, Stockenhausen, Ostdorf, Engstlatt

Frau Saskia Kugel

Amt für Bau- und Planungsrecht

Ausbildungsbeauftragte

Neue Straße 31
72336 Balingen

Bereich: Erzingen, Heselwangen, Streichen, Zillhausen

Frau Ute Loose

Amt für Bau- und Planungsrecht

Bauantrag

Bauanträge ab 2025 nur noch digital

Ab dem 01.01.2025 können Bauanträge bei der Stadt Balingen nur noch online - über das "Virtuelle Bauamt" (ViBa) - eingereicht werden.

Darstellung des Wandels von Papier zu digitalen Bauakten
Darstellung des Wandels von Papier zu digitalen Bauakten

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF/A-1 Format hochzuladen. Die Dateien sollten dabei, so sortiert und benannt sein, wie im bereitgestellten Beispiel (siehe Anhang (140 KB)).

Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Upload finden Sie auf unserer Homepage oder direkt auf der im Bereich des Virtuellen Bauamts.

Für die Antragstellung benötigen Sie als Bauherr*in eine BundID und als Entwurfsverfasser*in ein ELSTER Unternehmenskonto. Die Zugangsdaten nach Beantragung des ELSTER Kontos erhalten Sie per Post, daher ist es empfehlenswert, dass Sie für die Ersteinreichung eines Antrages ausreichend Zeit einplanen (ca. 14 Tage).

Beim Amt für Bau- und Planungsrecht beraten wir Sie darüber hinaus bei Fragen zum Verfahren, zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, zu Bebauungsplänen, Satzungen und Gestaltungsfragen.

Vordrucke für Anträge erhalten Sie bei der unteren Baurechtsbehörde oder zum Download als Online-Formular beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.

Zur Verfügung stehende Antragstrecken des Virtuellen Bauamts

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen

Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen kann unter Verwendung eines zusätzlichen Antragsformulars über die Antragsstrecke "Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO" eingereicht werden.

Wer reicht den Bauantrag ein?

Die Kommunikationsplattform ViBa ermöglicht die Zusammenarbeit und Kommunikation von Planverfassenden, der Bauherrschaft und weiteren Beteiligten bei der Einreichung eines Bauantrags und den dazugehörenden Unterlagen. Hier müssen mindestens zwei Rollen i.d.R. durch unterschiedliche Personen eingenommen werden. (Entwurfsverfassende / Freizeichnende) Für alle an einem digitalen Antrag beteiligten Personen ist ein Anmeldeverfahren mit substantiellem „hohem“ Vertrauensniveau erforderlich.

Die Kommunikation zwischen der unteren Baurechtsbehörde und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung nur in einer sog. 1:1-Beziehung möglich.
Die Antragstellenden, die den Bauantrag über ViBa-BW „einreichen“ – also diese Funktion auslösen – sind bis zum Ende der Antragsbearbeitung die alleinigen Kommunikationspartner*innen.

Alle Nachrichten und Unterlagen, die über ViBa ausgetauscht werden, können ausschließlich von den Antragstellenden gelesen und beantwortet werden. Je nach Einzelfall kann es daher sinnvoll sein, dass der Antrag durch den Planverfassenden oder die Bauherrschaft eingereicht wird. Da hier im Einzelfall die Kommunikation aussschließlich zwischen Behörde und Entwurfverfasser*in stattfindet wird ggfs. eine Vollmacht benötigt. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. (102 KB)

Vorbereitung erste Antragstellung

Es ist ratsam genügend Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der Antragstellung einzuplanen, insbesondere wenn Sie sich bisher noch nicht für ein sicheres Anmeldeverfahren registriert haben.

Für Privatpersonen (Bauherren) wird der Zugriff auf die BundID mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis benötigt, diese muss möglicherweise im Bürgerbüro bei Ihrer Gemeide aktiviert werden. Die BundID kann ebenfalls mit Hilfe eines ELSTER-Zertifikats aktiviert werden. Hierfür benötigen Sie Ihre 11-stellige persönliche Identifikationsnummer. Diese finden Sie u.a. auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Erstellung einer BundID durch Benutzername und Passwort ist für die Antragstellung über ViBa nicht ausreichend. Weitere Informationen zur BundID entnehmen Sie bitte hier.

Zur Einreichung von Antragen als Unternehmen / Entwurfsverfasser benötigen Sie ein Unternehemenskonto mit ELSTER-Zertifikat - kurz MUK genannt- hierfür benötigen Sie Ihre aktuelle Steuernummer. Die Steueridenifikationsnummer ist für das Unternehemenskonto nicht ausreichend. Der Zugangscode für Ihr ELSTER-Zertifikat wird Ihnen per Post zugesandt, was bis zu 14 Tage dauern kann. Weitere Informationen zum ELSTER-Unternehmenskonto entnehmen Sie hier.

Hinweise zur Vollmacht

Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, dass der Antrag durch den Planverfassenden (Entwurfsverfasser*in) eingereicht wird. Da die Kommunikation über ViBa ausschließlich zwischen Behörde und Antragstellenden (Einreichenden) stattfindet. Bei Einreichung durch den Planverfassenden wird eine Vollmacht benötigt.
Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. (102 KB)

Hinweise zum ELSTER-Zertifikat

Sie sollten die Informationen in Ihrem ELSTER-Konto stets aktuell halten.

Daher sollten Sie bei Änderungen Ihrer Adresse überprüfen, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem ELSTER-Konto hinterlegt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es sinnvoll diese Daten ändern zu lassen. Als Privatperson können Sie sich hierfür an das Einwohnermeldeamt wenden, als Unternehmen wäre hier das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Die Änderung kann ggf. mehrere Wochen in Anspruch nehmen, daher sollten Sie auch in diesem Fall entsprechend Zeit einplanen. Eine digitale Antragstellung ist unabhängig von der hinterlegten Adresse möglich. Eine Änderung sollte trotzdem durchgeführt werden. 

Darüberhinaus ist es möglich zusätzlich eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Diese kann für die Kommunikation mit Ihnen genutzt werden. In diesem Fall sollten Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse prüfen und bei Bedarf diese abändern.

Aktualität des Webbrowsers

Für einige Funktionalitäten des "Virtuellen Bauamtes" (ViBa) ist eine aktuelle Browser-Version erforderlich.

Dies ist insbesondere bei der Nutzung von Apple-Geräten der Fall. Hier funktioniert die Antragstellung nur mit der aktuellsten Version von Safari oder einem anderen Browser.

Ablauf der Antragstellung

Die Antragstellung über das "Virtuelle Bauamt" (ViBa) ist weitestgehend selbsterklärend. Die Plattform leitet Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung.
Die Daten werden in Echtzeit erfasst. Die Daten-Eingabe wird automatisch gespeichert, sobald Sie in das nächste Eingabefeld wechseln. Gleiches gilt beim Upload von Dokumenten. Sobald ein Dokument hochgeladen wurde, ist dieses gespeichert, ohne eine gesonderte Bestätigung der Speicherung.

Die Eingabefelder welche zwingend für die Antragstellung ausgefüllt werden müssen, sind als Pflichtfeld hinterlegt, um den Antrag einreichen zu können müssen diese Felder befüllt sein. Achten Sie darauf, dass Sie die Dokumente vollständig hochladen um Nachforderungen zu vermeiden.

Änderung durch Novelle der Landesbauordnung vom 25.11.2023

Mit der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) wurden die Verfahrensvorschriften zur Ausrichtung an die digitale Verfahren angepasst. Dadurch haben sich einige Veränderungen ergeben.

1. Antragseingang

Bauanträge sind nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt bei der Unteren Baurechtsbehörde einzureichen. Die Große Kreisstadt Balingen ist sowohl Gemeinde als auch unterer Baurechtsbehörde. Daher ändert sich hier nichts, außer dass die Bauantrage nicht mehr bei den Ortschaftsverwaltungen, sondern direkt beim Amt für Bau- und Planungsrecht eingereicht werden. 

2. Form und Kommunikation

Ab dem 01.01.2025 sind alle Bauanträge in digitaler Form über das "Virtuelle Bauamt" (ViBa) einzureichen. Bauanträge die vor diesem Datum bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden, können darüber hinaus bereits über die Kommunikationsplattform ViBa beantragt werden. Bei Einreichung des Bauantrages in Papierform benötigt das Amt für Bau- und Planungsrecht zwei Fertigungen, bei Grundstücken in den Ortsteilen drei.

Für eine schnellere Abwicklung der Bauvorhaben und im Hinblick auf die Pflicht zur Einreichung des Antrages in elektronischer Form sind wir darauf angewiesen die Planvorlagen zusätzlich in digitaler Form zu erhalten. Die Anhörungen der verschiedenen Fachbehörden werden bereits jetzt vollständig digital abgewickelt. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns die kompletten Baugesuchunterlagen zusätzlich in digitaler Form (PDF - Format) per E-Mail an baugesuche@balingen.de zu übermitteln oder diese zusätzlich über das "Virtuelle Bauamt" einzureichen. Hierfür benötigen Sie als Bauherr*in eine BundID und als Entwurfsverfasser*in ein Elster Unternehmenskonto. Die Zugangsdaten nach Beantragung erhalten Sie per Post, daher ist es empfehlenswert, dass Sie für die Ersteinreichung eines Antrages aureichend Zeit einplanen (ca. 14 Tage). Die PDF Dateien müssen im PDF/A-1 Format eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den strukturierten Dateinamen im Anhang (140 KB).

3. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen

Erforderliche Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (AAB) müssen in allen Bauantragsverfahren ausdrücklich mit beantragt werden. Vor der Novellierung mussten Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nur im vereinfachten Verfahren oder bei der Errichtung von verfahrensfreien Bauvorhaben explizit beantragt werden, wenn diese außerhalb des Prüfumfangs lagen.

Die Einreichung eines AAB-Antrags ist notwendig, da die Angrenzeranhörung mit der Novellierung auf die Angrenzer beschränkt wurde, zu deren Lasten von einer nachbarschützenden Vorschrift eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung erteilt werden soll. 

Die Beteiligung dieser Angrenzer erfolgt weiterhin vor der inhaltlichen Prüfung, weshalb der Umfang an Hand der nun vom Entwurfsverfasser benannten Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen ermittelt werden muss. Werden bei Antragstellung nicht alle Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen beantragt und somit erst später im Verfahren erkannt, hat dies zur Folge, dass eine erneute oder weiterführende Nachbarbeteiligung erforderlich werden kann, die die Entscheidung nochmals in die Länge ziehen kann. 

Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen können in einem frei verfassten Schriftstück aufgelistet werden oder durch das zur Verfügung gestellte AAB-Antrags (22 KB) Formular. 

Merkblätter und Vordrücke zu erteilten Baubescheiden

Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen kann unter Verwendung eines zusätzlichen Antragsformulars über die Antragsstrecke "Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO" einreicht werden.

Hinweis zur Nachreichung von Unterlagen

Nachdem ein Bauantrag über das virtuelle Bauamt gestellt wurde, haben Sie im nachhinein die Möglichkeit über verschiedene Funktionen weitere Angaben und Unterlagen zum Bauantrag nachzureichen. Die Funktion "Unterlagen nachreichen" ist nur sinnvoll, wenn 1-2 Unterlagen nachzureichen sind. Hier kann immer nur eine Datei hochgeladen werden. Sollten Sie mehrere Unterlagen nachreichen wollen, nutzen Sie die Funktion "Nachricht verfassen" hier können bis zu fünf Unterlagen gleichzeitig hochgeladen werden. Sollten sie mehr als 5 Dateien nachreichen, wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter, dieser kann Ihnen einen Link zum hochladen der Dateien zukommen lassen.