"Balingen - Gemeinsam stark für Pflege"

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und doch haben sie es immer noch schwer sich im Dschungel der Pflege zurechtzufinden.

Pflege ist so vielfältig wie das Leben und manchmal sind es Kleinigkeiten die entscheidend für den Erhalt unserer eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit sind.

So haben wir in unserem Modellprojekt „BALINGEN - GEMEINSAM STARK FÜR PFLEGE“ Informationen zu Pflegesituationen, zum besseren Umgang mit Belastungen und den gesetzlichen Möglichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammengetragen. Wir das sind die Stadtverwaltung Balingen, die Unfallkasse Baden-Württemberg, die DAK-Gesundheit, die Deutsche Rentenversicherung sowie die vhs Balingen.
 
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!

Haushaltshilfen

Der Haushalt als Arbeitgeber

Private Haushaltshilfe
Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, können Sie selbst als Arbeitgeber auftreten und eine Haushaltshilfe einstellen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung. Haushaltshilfen müssen angemeldet werden nur so entgehen Sie einer Geldbuße und der Haftung in vollem Umfang bei einem Unfall der Arbeitnehmerin/ des Arbeitnehmers.
Onlineanmeldung der Haushaltshilfe über die Unfallkasse und weitere Informationen von der Minijobzentrale

Haushaltshilfen die im Haushalt wohnen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Zoll beschreiben auf ihrer Internetseite auf was Sie achten müssen, wenn Sie eine europäische Haushaltshilfe legal in Ihrem Haushalt beschäftigen möchten.
Link zur Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Link zum Zoll

Haushaltshilfe über die Pflegeversicherung

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch

  • für eine Haushaltshilfe über einen Pflegedienst
  • oder für vom Landratsamt anerkannte Unterstützungsangebote nutzen.

Angesparte Entlastungsbeträge können noch bis zum 30.6. des Folgejahres verwendet werden.


Verschiedene Internetplatformen der Pflegekassen geben Ihnen einen Überblick zu den Anbietern und deren Konditionen, zum Beispiel der Vdek-Pflegelotse, der aok-pflegenavigator oder der bkk-pflegefinder .