Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 wird der 21. deutsche Bundestag neu gewählt
Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für Balingen finden Sie am Wahltag ab 18 Uhr unter folgendem Link
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250223/08417002/praesentation/index.html
Alle aktuellen Informationen der Bundeswahlleiterin finden Sie hier
Briefwahl
Die Stadtverwaltung hat zwischenzeitlich die Stimmzettel erhalten.
Alle Anträge auf Briefwahl, die bei der Stadtverwaltung bis 04.02.2025 eingegangen sind, wurden bereits im Zeitraum vom 03.-05. Februar 2025 versendet.
Alle Anträge auf Briefwahl, die nach diesem Zeitpunkt eingegangen sind, werden umverzüglich bearbeitet und zur Post gegeben.
Die Stadtverwaltung bearbeitet die Briefwahlanträge mit höchster Priorität. Mit der Bearbeitung der Anträge sind wir auf dem aktuellen Stand.
Die Deutsche Post hat vereinzelnt eine leichte Verzögerung in der Zustellung. Wir können Ihnen leider keine Auskunft geben, wo sich Ihr Brief befindet.
Die Briefwahlunterlagen können auch direkt im Rathaus, Bürgerbüro, Färberstraße 2 beantragt, abgeholt und ggfs. auch gleich ausgefüllt werden.
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragt werden.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters weisen wir darauf hin, dass die Postlaufzeit sehr knapp werden wird. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie die Briefwahlunterlagen selbst (oder mit Vollmacht) im Bürgerbüro abholen.Bitte senden Sie Ihre ausgefüllten Breifwahlunterlagen rechtzeitig wieder an die Stadtverwaltung zurück.
Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden:
- schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung,- hier online beantragen (dieser Link ist bis Donnerstag, 20.02.2025, 12:00 Uhr freigeschalten),- per QR-Code (aufgedruckt auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung),- per E-Mail an wahlamt@balingen.de.Anzugeben sind dabei neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses. Die Angabe einer abweichenden Versandanschrift ist ebenfalls möglich.
Wahlberechtigung
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle Personen wählen, die
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- volljährig sind,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen,
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden und
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausländische Staatsangehörige dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigung ist die amtliche Benachrichtigung des Wählers über den Wahltermin und das zugeordnete Wahlllokal. Jede wahlberechtigte Person erhält die Wahlbenachrichtigung per Post.
In der Kalenderwoche 3 (13.01.-18.01.2025) wurden die Wahlbenachrichtigungen an die wahlberechtigten Personen versendet.
Wahlberechtigte, die bis spätestens 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte unverzüglich an das Wahlamt (wahlamt@balingen.de, 07433/170-303 oder -229) oder an das Bürgerbüro (07433/170-333).
Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz im BundesgebietDeutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche.
Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Hinweise und die notwendige Antragsformulare gibt es auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 bei der Stadt Balingen eingegangen sein.
Versand von Briefwahlunterlagen ins Ausland
Auslandsdeutsche sowie Wahlberechtigte, die Urlaub im Ausland machen und am Wahltag nicht vor Ort wählen können, wird zur Erleichterung der Wahlteilnahme auch die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht.
Die Entscheidung und Verantwortung, ob die Wahlunterlagen per Luftpost oder über den amtlichen Kurierwegs versendet werden sollen, liegt ausschließlich bei der wahlberechtigten Person.
Voraussetzung ist sowohl bei Auslandsdeutschen als auch "im Urlaubsfall", dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angegeben werden, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, kann hier entnommen werden. Diese Tabelle wird laufend aktualisiert und erweitert.
Öffentliche BekanntmachungenDie öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier.
Informationen in leichter Sprache
Diese finden Sie hier auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung oder in dieser Wahlhilfe (6,3 MB)..
Allgemeine Informationen
Diese erhalten Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg oder im Serviceportal Baden-Württemberg:
Landeszentrale für politische Bildung
Serviceportal BW
Zum Schutz der Bundestagswahl vor Desinformationen / Falsch-Informationen / hybriden Bedrohungen / Manipulationen hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat Informationsmaterialien erarbeitet, die unter folgendem Link eingesehen werden können:
Informationsmaterialien des BMI
Informationen für blinde und sehbehinderte MenschenZur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.