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Frau Gabriele Sauter

Geschäftsstelle Gemeinderat

Gemeinderat & Politik

Rathaus der Stadt Balingen
Rathaus der Stadt Balingen

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist gemäß der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GemO). Er ist dabei aber kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. So erlässt der Gemeinderat Rechtsvorschriften (Satzungen), wählt das Führungspersonal und kontrolliert die Verwaltung. Zudem fällt er auch Einzelfallentscheidungen, weist die Verwaltung an und stellt das gesamte Gemeindepersonal ein (sofern diese Aufgabe nicht, bis zu einer gewissen Gehaltsgruppe, dem Oberbürgermeister übertragen wird). In der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegen demgegenüber „die Geschäfte der laufenden Verwaltung“ (§ 44 Abs. 2 GemO). Hinzu kommen Aufgaben, die dem Bürgermeister von Gesetzes wegen übertragen sind. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass der Gemeinderat einzelne Aufgaben an den (Ober-) Bürgermeister delegiert.

Unter anderem folgende Aufgaben obliegen dem Gemeinderat:

  • Aufstellung des Haushaltsplans
  • Satzungsrecht
  • Planungs- und Personalhoheit
  • Kontrolle der Gemeindeverwaltung
  • Kontrolle des Oberbürgermeisters

Demgegenüber obliegen dabei unter anderem folgende Pflichten dem Gemeinderat:

  • Allgemeine Treuepflicht
  • Verschwiegenheit
  • Verbot der Mitwirkung bei Befangenheit
  • Gesetzmäßiges Handeln
  • Freie, nur an das Gewissen gebundene Entscheidung

Der Gemeinderat kann beschließende oder beratende Ausschüsse bilden. Der Vorsitzende des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ist der Oberbürgermeister, welcher auch über ein entsprechendes Stimmrecht verfügt. Die Anzahl der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ist dabei üblicherweise von der Größe der Gemeinde abhängig.

Die Mitglieder des Gemeinderates werden alle 5 Jahre (zuletzt 2019) über die Listen von Parteien und Wählervereinigungen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürger gewählt.

Die Arbeit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Neben den Ratssitzungen fallen zusätzlich zahlreiche weitere Tätigkeiten an, wie etwa die Ausschussarbeit, die persönliche Sitzungsvorbereitung, die Fraktions- und Parteiarbeit, Kontakte zu Vereinen, Verwaltung und Bürgern, sowie weitere amtsbedingte Funktionen. Die praktische Vorgehensweise bei der Gemeinderatsarbeit ist hierbei von Ort zu Ort unterschiedlich und hängt auch von der Größe einer Kommune ab.

Fraktionen

In Balingen sind die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in insgesamt fünf Fraktionen organisiert. Rechte und Pflichten der Fraktionen regelt die Geschäftsordnung. Demnach muss eine Fraktion einschließlich etwaiger ständiger Gäste aus mindestens zwei Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten bestehen. Jede/r Gemeinderat/Gemeinderätin kann hierbei jeweils nur einer Fraktion angehören. Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Gemeinderats mit und haben ein Recht auf öffentliche Darstellung ihrer Auffassungen. Die Entscheidung über den Fraktionsvorsitz und die Durchführung von Fraktionssitzungen zur Vorberatung trifft die jeweilige Fraktion in eigener Verantwortung.