Tagespflege
Die Tagespflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit ein- oder mehrmals die Woche, in der Zeit von ca. 8-16 Uhr, eine planbare Auszeit von der Pflege zu nehmen.
Die/der Pflegebedürftige wird von der Tagespflege morgens zu Hause abgeholt und am Nachmittag wieder zurückgebracht.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Anbieter der Tagespflege.
Kontaktdaten der Tagespflegen im Zollernalbkreis (35 KB)
Die Kosten der Tagespflege
Der Tagessatz der Tagespflege setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- dem Anteil für die Pflege (Pflegebedingter Aufwand)
Hier beteiligt sich die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 an den Kosten für den pflegebedingten Aufwand. Dazu müssen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen einen Antrag stellen. - dem Anteil für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten
Über diese Positionen erhält der/die Pflegebedürftige eine Rechnung. Falls es noch angesparte Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse gibt, kann der bezahlte Eigenanteil auf Antrag zurückerstattet werden.