Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste (136 KB) bieten Hilfe bei der häuslichen Pflege. Für die Behandlungspflege benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt, z. B. für Wundversorgung, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe anziehen. Die Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet.
Zur Grundpflege gehört die Hilfe bei der Körperpflege, die Unterstützung beim An- und Ausziehen, Lagern, Essengeben, usw.. Diese Leistungen können über die Pflegekasse bis zu einem bestimmten Betrag abgerechnet werden.