Unfallschutz für pflegende Angehörige
Unfallversicherung
Pflegepersonen sind bei der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen im Sinne der Pflegeversicherung gesetzlich unfallversichert, wenn sie bei den pflegerischen Maßnahmen und den Hilfen zur Haushaltsführung im Sinne der Pflegeversicherung sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen einen Unfall erleiden.
Versichert sind Personen (z. B. Familienangehörige, Freunde, Nachbarn etc.),
- die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (im Sinne der Pflegeversicherung)
- wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche
- nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen.
Auf ihrer Internetseite hat die Unfallkasse Baden-Württemberg Informationen für pflegende Angehörige zusammengestellt. Mit Broschüren wie Sie die Pflege organisieren und sich vor Unfall- und Gesundheitsgefahren in der häuslichen Pflege schützen können. Aber auch wie Sie eigene Bedürfnisse und Wünsche weiterhin berücksichtigen können bis hin zu kostenlosen Seminaren.
Weitere Informationen finden Sie bei der Unfallkasse Baden-Württemberg