Heckenschnitt

Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern

Oft machen sich private Hecken, Sträucher und Bäume im öffentlichen Verkehrsraum breit. Sie schränken die Sicht und die Nutzbarkeit der Gehwege und damit die Verkehrssicherheit ein.

Heckenüberhang beeinträchtigt  die Nutzbarkeit des Gehweges
Hecken engen die Nutzbarkeit des Gehweges ein

Öffentliches und privates Grün werten das Wohn- und Geschäftsumfeld auf und sind unverzichtbar. Bereits beim Anpflanzen von Gehölzen sollte jedoch ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.

Durch in den Straßenraum wachsende Sträucher, Hecken und Bäume oder durch herabhängende Äste entstehen oft unbeabsichtigt Gefahrensituationen. Die Nutzbarkeit des Gehwegs für radfahrende Kinder und Fußgänger wird eingeschränkt. Eine schlechte Sicht an Kreuzungen kann zu Unfällen führen. Oft werden auch Verkehrszeichen verdeckt oder die Straßenbeleuchtung funktioniert nur eingeschränkt.

Im Interesse der Verkehrssicherheit ist daher eine ständige Pflege der Bäume, Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Straßen durch die Grundstückseigentümer notwendig. Angestellte der Stadtverwaltung führen regelmäßig Kontrollen durch. 

Durch die Grundstückseigentümer sollten Rückschnitte auf die Grundstücksgrenze bzw. auf das gesetzlich vorgegebene Maß vorgenommen werden. Eine Höhe von 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und 2,50 m über den Fußgängerwegen (Lichtraumprofil) (90 KB) ist freizuhalten. Insbesondere an Kreuzungen und Straßeneinmündungen ist der Bewuchs mehrmals im Jahr auf Sichtbeeinträchtigungen hin zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Bei jungen Pflanzen ist ein Rückschnitt problemlos möglich. Je älter eine Pflanze ist, umso größer der Eingriff. Ein frühzeitiges und regelmäßiges Zurückschneiden ist daher zweckmäßig.