Fördermittel Gewerbe
Allgemeiner Überblick
Um den Kommunen und Raumschaften des Ländlichen Raumes genügend Handlungsfelder für die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze, Ausbau der Wissensinfrastruktur, Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge, Intensivierung der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit sowie Klimaschutz und Energiewende zu geben, ist es notwendig eines dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel angepassten Entwicklungs- und Förderprogramms, um Impulse für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung zu geben.

Das aus der Erfahrung attraktivste Förderprogramm für Investitionen in unserer Region ist das „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)", auf welches deshalb unten stehend detaillierter eingegangen wird.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Ausschreibung Jahresprogramm 2023
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum mit Bekanntmachung vom 24.06.2022 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern, sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2023 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2023 eingesetzt.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Zu beachten ist, dass ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur noch förderfähig sind, sofern die Tragwerkskonstruktion aus einem CO2-speichernden Material besteht.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 -bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge sind durch die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 31.08.2023 einzureichen. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR.
Die Unterlagen zu den Projekten müssen daher bis spätestens 01.08.2023 bei der Stadt Balingen vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen:
Wohnen/Innenentwicklung und Grundversorgung:
Herr Michael Wunderlich, Amt für Stadtplanung und Bauservice, Tel. 07433-170 289,
E-Mail: michael.wunderlich@balingen.de
www.balingen.de/bauen-und-wohnen/ich+will+bauen
Gewerbliche Projekte mit Förderschwerpunkt Arbeiten:
Frau Katharina Ruoff, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tel. 07433-170 210,
E-Mail: katharina.ruoff@balingen.de
www.balingen.de/wirtschaft
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2024 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.
Weitergehende Informationen über Fördervorrausetzungen, Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Förderprogramm "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" geht in die neue Auswahlrunde
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat erneut das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ mit einer Laufzeit bis 31. August 2027 für kleine und mittlere Firmen (KMU) ausgeschrieben. Innovationsstarke Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum können sich bewerben, um mit Hilfe der Förderung neue eigene Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Die Unternehmen sollten aufgrund ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein weiterer Fokus liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
Zuwendungsfähig sind Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen dienen. Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mit dessen Hilfe mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes innovatives Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen.
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten, wobei Zuwendungen unter 200.000 Euro nicht bewilligt werden können.
Der Abgabetermin der Förderprogrammanträge 2023 ist der 31.08.23.
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt durch einen Aufnahmeantrag der Stadt Balingen in Zusammenarbeit mit den Betrieben. Firmen, die einen Förderprogrammantrag einreichen wollen, sollten sich daher möglichst bis zum 01.08.2023 direkt mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Balingen in Verbindung setzen.
Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt dann durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf Basis des Vorschlags eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Weitere Informationen erhalten Balinger Betriebe bei Frau Katharina Ruoff Tel.: 07433/170 – 210 bzw. E-Mail: wirtschaft@balingen.de und unter www.balingen.de/wirtschaft.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Spitze auf dem Land