"Balingen - Gemeinsam stark für Pflege"

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und doch haben sie es immer noch schwer sich im Dschungel der Pflege zurechtzufinden.

Pflege ist so vielfältig wie das Leben und manchmal sind es Kleinigkeiten die entscheidend für den Erhalt unserer eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit sind.

So haben wir in unserem Modellprojekt „BALINGEN - GEMEINSAM STARK FÜR PFLEGE“ Informationen zu Pflegesituationen, zum besseren Umgang mit Belastungen und den gesetzlichen Möglichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammengetragen. Wir das sind die Stadtverwaltung Balingen, die Unfallkasse Baden-Württemberg, die DAK-Gesundheit, die Deutsche Rentenversicherung sowie die vhs Balingen.
 
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!

Rente für pflegende Angehörige

Rentenansprüche über die Pflegeversicherung

Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen bezahlt Beiträge zur Rentenversicherung, wenn

  • eine Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt.
  • Die Pflege mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche ausgeübt wird.
  • Die Pflegeperson, neben der Pflege, nicht mehr als 30 Stunden berufstätig ist, oder maximal 99% Altersrente bezieht und
  • die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt.

Die Voraussetzungen für die Beitragszahlung zur Rentenversicherung prüft die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung