Rente für pflegende Angehörige
Rentenansprüche über die Pflegeversicherung
Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen bezahlt Beiträge zur Rentenversicherung, wenn
- eine Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt.
- Die Pflege mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche ausgeübt wird.
- Die Pflegeperson, neben der Pflege, nicht mehr als 30 Stunden berufstätig ist, oder maximal 99% Altersrente bezieht und
- die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt.
Die Voraussetzungen für die Beitragszahlung zur Rentenversicherung prüft die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung