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Frau Sabine Stengel

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Amt für Bau- und Planungsrecht

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Frau Rafaela Erhardt

Amt für Bau- und Planungsrecht

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Wissenswertes zur Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Steuerungselement der Stadtplanung und hoheitliche Aufgabe einer Kommune. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu steuern. Öffentlichkeitsbeteiligungen sind Bestandteil des Planungsprozesses.

Beispiele für einen Bebauungsplan - Kindergarten mit Spielplatz in Endingen (links) und Neubaugebiet in Engstlatt (rechts)

Mehr Infos §§

  • Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinde, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für ihre städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen wird im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Bauleitplanung

  • Die bauliche Entwicklung und Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde wird über die Bauleitplanung geregelt.

    Die Bauleitplanung ist damit das wichtigste Instrument der Stadtplanung. Sie erfolgt in der Regel in zwei Stufen: Zuerst wird in einer vorbereitenden Planung der Flächennutzungsplan aufgestellt, dann werden in der verbindlichen Bauleitplanung die Bebauungspläne für die verschiedenen Bereiche einer Gemeinde festgelegt.

    Für das Aufstellen der Bauleitpläne sind allgemeine Grundsätze und das notwendige Verfahren gesetzlich genau vorgegeben.

Flächennutzungsplan Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Balingen/Geislingen

  • Wie kann sich Balingen in den nächsten 15 bis 20 Jahren entwickeln? Den Rahmen dafür gibt der Flächennutzungsplan vor. Dieser ist das zentrale Steuerungsinstrument und Grundlage für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.

    Der Flächennutzungsplan beschreibt die beabsichtigte räumliche Entwicklung und gibt Antworten auf Fragen wie: Auf welchen Flächen auf Balinger Gemarkung können sich in den nächsten Jahren Betriebe ansiedeln und wo können Wohnungen entstehen? Wo soll Landwirtschaft gesichert werden?

    Im Jahr 1974 wurde ein Gemeindeverwaltungsverband zwischen der großen Kreisstadt Balingen und der Stadt Geislingen vereinbart. Danach liegt die Zuständigkeit für die vorbereitende Bauleitplanung beider Städte bei der Stadt Balingen.

    Für die Städte Balingen und Geislingen ist der am 08.03.2002 genehmigte Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Balingen – Geislingen wirksam. Dieser wird durch laufende Änderungen und Berichtigungen aktuell gehalten.

    Der Flächennutzungsplan wird von der Stadt in eigener Verantwortung (Planungshoheit) in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder auch aufgehoben. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch zu finden.

    Bestandteile des Flächennutzungsplans sind ein zeichnerischen Teil mit einem Maßstab 1:20.000 und eine textliche Begründung. Seine Darstellung ist nicht parzellenscharf, das heißt sie ist unabhängig von Flurstücksgrenzen. Beim Flächennutzungsplan handelt sich um einen so genannten behördenverbindlichen Plan. Seine Inhalte sind bindend für die Aufstellung nachgeordneter Planwerke der Gemeinde.

    Anders als Bebauungspläne hat der Flächennutzungsplan keine unmittelbare rechtliche Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger. Dementsprechend kann aus dem Flächennutzungsplan kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Bebauungsplan

  • Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde werden die Planungsabsichten verbindlich. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist sozusagen ein Gesetz auf Gemeindeebene. Dadurch gelten für alle Bürger, die innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes ein Bauvorhaben erstellen wollen, dieselben Vorschriften. Bebauungspläne dienen als rechtsverbindliche Grundlage zur Beurteilung und Genehmigung von Bauanträgen.

    Der Bebauungsplan setzt durch Zeichnung und Text fest, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) angegeben. Dazu gehören unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohngebäude mit höchstens drei Vollgeschossen), Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen. Oft gehören zum Bebauungsplan auch ein Umweltbericht und unterschiedliche Gutachten.

    Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Aufstellung erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben sind. Dazu gehören auch die Behörden-  und Öffentlichkeitsbeteiligungen mit der Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen.