Verhinderungspflege
Wenn der/die Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat, bereits sechs Monate pflegebedürftig ist, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten für eine Ersatzperson, wenn Sie als Pflegeperson ausfallen (wegen Urlaub, Krankheit ...). Der Anspruch besteht mit bis zu 1.612 € für maximal 42 Tage im Jahr.
Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei wer ersatzweise einspringt.
- Verwandte und verschwägerte Familienmitglieder bis zum 2. Grad erhalten eine Entschädigung in Höhe des monatlichen Pflegegeldes geteilt durch 30 mal die Anzahl der Einsatztage. Auf Nachweis können weitere Aufwendungen erstattet werden (Fahrgeld, Verdienstausfall). In der Summe werden maximal 1.612 € im Jahr erstattet.
- Wenn sonstige Personen einspringen (Privatpersonen, ambulante Pflegedienste, anerkannte Nachbarschaftshilfen) stehen maximal 1.612 € zur Verfügung.
Um Leistungen aus der Verhinderungspflege zu erhalten, müssen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen einen Antrag stellen und angeben wer die Pflege ersatzweise übernimmt.