Bodenrichtwerte
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist eine Aufgabe der Gutachterausschüsse.
Im November 2023 wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Mittelbereich Balingen die Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 beschlossen.
Gutachterausschüsse haben den Markt nicht zu gestalten, sondern nachzuvollziehen.
Wer ermittelt die Bodenrichtwerte?
Wie oft werden die Bodenrichtwerte ermittelt?
Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, im zweijährigen Rhythmus Bodenrichtwerte festzustellen.
In den Sitzungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen im November 2023 wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen. Es handelt sich hier um die Fortschreibung der städtebaulichen Bodenrichtwerte. Für die Bemessung der Grundsteuer sind die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 maßgebend.
Wie werden die Bodenrichtwerte ermittelt?
Für wen sind Bodenrichtwerte interessant?
Was genau versteht man unter Bodenrichtwerte (Begriffserklärung)
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land und ggf. für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen abgeleitet.
- Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
- Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Auskünfte über den Wert des Baumbestandes bei Waldgrundstücken erteilen die staatlichen Forstämter.
- Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
- Ansprüche gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, der Baugenehmigungsbehörde und dem Gutachterausschuss können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden.
- Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Die Bodenwerte für die einzelnen Grundstücke können vom definierten Bodenrichtwert um bis zu max.+/- 30 % abweichen. Der sich hieraus ergebende Bodenrichtwertrahmen wird nachrichtlich dargestellt. Werte für Zentrums- oder Spitzenlagen können im Einzelfall von den Richtwerten stark abweichen und können bei Bedarf für den Einzelfall ermittelt werden.
Bodenrichtwertkarten
Die offiziellen Bodenrichtwerte werden zentral über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) bereitgestellt.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Abfrage die unterschiedlichen Verwendungszwecke:
- Allgemeine Bodenrichtwerte (BORIS-BW)
Seit dem Jahr 2022 erfolgt die Einsicht in die Bodenrichtwertkarten ausschließlich digital über das Portal BORIS-BW. Diese Werte dienen der allgemeinen Markttransparenz und Immobilienbewertung. - Bodenrichtwerte für die Grundsteuer
Sofern Sie Daten für Ihre Steuererklärung benötigen, nutzen Sie bitte das spezifische Informationsportal für die Grundsteuer. Dort finden Sie die rechtlich maßgeblichen Werte zum Stichtag der Grundsteuerreform.
Hier geht es zu den Bodenrichtwerte Grundsteuer B
Tabellarische Übersicht über die:
Landwirtschaftlichen Grundstücke und Wald zum Stichtag 01.01.2023 (PDF, 424 KB)
Bodenrichtwertauskünfte
Mündliche oder schriftliche Auskünfte zu durchschnittlichen Lagewerten (Bodenrichtwerte) für die Städte und Gemeinden des Mittelbereiches Balingen
- (Fern-) mündliche Auskünfte sind gebührenfrei
- schriftliche Auskünfte pauschal 28 € pro Grundstück
(gemäß §4 Abs. 7 Gutachterausschussgebührensatzung (PDF, 365 KB))
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