Bodenrichtwerte

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist eine Aufgabe der Gutachterausschüsse.
Im November 2023 wurden vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Mittelbereich Balingen die Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 beschlossen.  

Gutachterausschüsse haben den Markt nicht zu gestalten, sondern nachzuvollziehen.

Planauszug mit Bodenrichtwerten

Wer ermittelt die Bodenrichtwerte?

Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zum jeweiligen Stichtag ermittelt.

Wie oft werden die Bodenrichtwerte ermittelt?

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, im zweijährigen Rhythmus Bodenrichtwerte festzustellen.

In den Sitzungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen im November 2023 wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen. Es handelt sich hier um die Fortschreibung der städtebaulichen Bodenrichtwerte. Für die Bemessung der Grundsteuer sind die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 maßgebend.

Wie werden die Bodenrichtwerte ermittelt?

Grundlage für die Bodenrichtwerte ist eine Kaufpreissammlung, in welcher alle Verkaufsfälle von bebauten und unbebauten Grundstücken erfasst werden. Anhand dieses Datenmaterials werden, basierend auf den tatsächlich erzielten Verkaufspreisen, die Bodenrichtwerte festgestellt.

Für wen sind Bodenrichtwerte interessant?

Die Bodenrichtwerte sind eine Orientierungshilfe für Privatpersonen, Banken, Makler und Behörden bei der Ermittlung des Werts von Immobilien. Auch das Finanzamt ist auf die amtlichen Bodenrichtwerte angewiesen, insbesondere bei der Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Was genau versteht man unter Bodenrichtwerte (Begriffserklärung)

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land und ggf. für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen abgeleitet.

  • Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
  • Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  • Auskünfte über den Wert des Baumbestandes bei Waldgrundstücken erteilen die staatlichen Forstämter.
  • Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
  • Ansprüche gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, der Baugenehmigungsbehörde und dem Gutachterausschuss können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen abgeleitet werden.
  • Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Die Bodenwerte für die einzelnen Grundstücke können vom definierten Bodenrichtwert um bis zu max.+/- 30 % abweichen. Der sich hieraus ergebende Bodenrichtwertrahmen wird nachrichtlich dargestellt. Werte für Zentrums- oder Spitzenlagen können im Einzelfall von den Richtwerten stark abweichen und können bei Bedarf für den Einzelfall ermittelt werden.

Bodenrichtwertkarten

Die Bodenrichtwertkarten sind ab 2022 ausschließlich im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) zur Einsicht bereitgestellt.
Hinweis: Die in diesem Teil bereitgestellte Bodenrichtwerte sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden!

Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung finden Sie im Teil Bodenrichtwerte Grundsteuer B

Tabellarische Übersicht über die:
Landwirtschaftlichen Grundstücke und Wald zum Stichtag 01.01.2023 (424 KB)

Bodenrichtwerte der Stadt Balingen der vergangenen Jahre

Bodenrichtwertauskünfte

Mündliche oder schriftliche Auskünfte zu durchschnittlichen Lagewerten (Bodenrichtwerte) für die Städte und Gemeinden des Mittelbereiches Balingen

  • (Fern-) mündliche Auskünfte sind gebührenfrei
  • schriftliche Auskünfte pauschal 28 € pro Grundstück
    (gemäß §4 Abs. 7 Gutachterausschussgebührensatzung (196 KB))

Anmerkung: Hierbei handelt es sich um amtliche Auskünfte des Gutachterausschusses zu einzelnen Bodenrichtwerten.

Formular

Antrag auf Bodenrichtwertauskunft (44 KB)