Hecken- und Baumschnitt

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern entlang von Straßen und Gehwegen von 01. Oktober bis 28. Februar

Öffentliches und privates Grün werten das Wohn- und Geschäftsumfeld auf und sind unverzichtbar. Bereits beim Anpflanzen von Gehölzen sollte jedoch darauf geachtet werden, dass ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird.

Heckenüberhang beeinträchtigt die Nutzbarkeit des Gehweges
Negativbeispiel: Hecken engen die Nutzbarkeit des Gehweges ein

An vielen Stellen ragen Äste und Ranken des Bewuchses von privaten Grundstücken in Straßen, Rad- und Gehwege hinein. Diese verengen den Platz für den Verkehr, verdecken Verkehrszeichen sowie die Straßenbeleuchtung und behindern an Kreuzungen und Einfahrten die freie Sicht. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen jedoch die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern. Jeder Anlieger ist daher gesetzlich dazu verpflichtet, seine Bäume, Sträucher und Hecken zu schneiden, wenn dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann.

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig Anpflanzungen entlang des öffentlichen Verkehrsraums regelmäßig auf Überwuchs zu kontrollieren und diese dann entsprechend der unten abgebildeten Skizze zurückzuschneiden. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, aber auch der Anlieger, da diese bei Nichtbeachtung bei Unfällen in Haftung genommen werden könnten.

Skizze über das Lichtraumprofil
Lichtraumprofil

Hierbei sind Hecken und Sträucher bis auf die Hinterkante der öffentlichen Flächen, Gehwege, Straßenkantensteine, Sicherheitsstreifen oder Rinnen zurückzuschneiden. Bei Bäumen und überhängenden Sträuchern ist ein ausreichendes Lichtraumprofil, d.h. ein nicht bewachsener Bereich, über Straßen von mindestens 4,50 m Höhe und über Gehwegen von mindestens 2,50 m einzuhalten. Zusätzlich gilt zu beachten, dass sich nasse oder mit Schnee beladene Äste stark nach unten neigen können. Dies ist beim Schnitt mit einzukalkulieren.

Heckenschnitt vorher/nachher
Heckenschnitt vorher/nachher

Die Stadt Balingen bittet alle Anlieger von Straßen und Wegen, zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und dem fließenden Verkehr zu prüfen, ob ihre privaten Bäume, Sträucher und Hecken in öffentliche Gehwege und Straßen hineinragen. Sollte dies der Fall sein, bitten wir die Anlieger die entsprechenden Bereiche zurückzuschneiden.

Hierbei ist es wichtig darauf zu achten, dass ein starker Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern, laut dem Bundesnaturschutzgesetzt, nur in der Zeit zwischen dem 01. Oktober und 28. Februar durchgeführt werden darf. Dies dient dem Schutz von Heckenbrütern und sich auf Nahrungssuche befindenden Vögeln.

Eine Ausnahme besteht bei Straßenleuchten, Ampelanlagen und Verkehrszeichen. Diese sind zwingend ganzjährig frei und gut sichtbar zu halten. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind regelmäßig Mitarbeiter der Stadt Balingen im Stadtgebiet unterwegs und führen entsprechende Kontrollen durch.