Straßen und Wege

Das Tiefbauamt betreut ca. 215 km Straßennetz im gesamten Stadtgebiet Balingen. Abhängig von den generellen städte­bau­li­chen Zielen und Grund­sät­zen werden hier die Nutzungs­an­sprü­che der verschie­de­nen ­Ver­kehrs­teil­neh­mer, wie Fußgänger- und Radverkehr, Kraftfahrzeuge, Busse, und Parkflä­chen berück­sich­tigt.

Blick auf Bundestraße 27
Blick auf die durch die Stadt führende Bundesstraße 27

Straßen lassen sich anhand verschiedener Kriterien unterscheiden, wie ihrer Funktion, Lage, Verkehrsbedeutung und dem Verantwortungsbereich des Straßenbaulastträgers. 

Funktionale Unterscheidung von Straßen und Wege:

Autobahnen

Autobahnen sind für den schnellen Fernverkehr konzipiert und haben mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, getrennt durch einen Mittelstreifen. Sie sind kreuzungsfrei und verfügen über spezielle Anschlussstellen für Zu- und Abfahrten. 

Bundesstraßen

Bundesstraßen bilden die zweite Ebene des Straßennetzes und dienen dem überregionalen Verkehr. 

Landesstraßen

Landesstraßen (in Bayern und Sachsen auch Staatsstraßen genannt) dienen dem Verkehr zwischen verschiedenen Regionen und werden von den jeweiligen Ländern unterhalten. 

Kreisstraßen

Kreisstraßen verbinden innerhalb eines Landkreises und tragen zur Anbindung an das überregionale Netz bei. 

Gemeindestraßen

Gemeindestraßen umfassen alle Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften und sind in der Regel für den innerörtlichen Verkehr bestimmt. 

Erschließungsstraßen

Erschließungsstraßen dienen der Anbindung von Grundstücken und Gebäuden an das Straßennetz. 

Wohnstraßen

Wohnstraßen sind primär für den Anliegerverkehr gedacht und oft verkehrsberuhigt. 

Nebenstraßen

Nebenstraßen sind meist kleinere Straßen, die nicht dem Hauptverkehr dienen. 


Weitere Unterscheidungen:

  • Innerorts- vs. Außerortsstraßen: Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Stadtstraßen) werden von Straßen außerhalb von Ortschaften unterschieden.
  • Hauptverkehrsstraßen, Sammelstraßen, Erschließungsstraßen: Innerorts werden Straßen nach ihrer Funktion im Verkehrsnetz unterschieden, wobei Hauptverkehrsstraßen den größten Verkehrsfluss aufnehmen.
  • Spezielle Straßentypen: Es gibt auch spezielle Straßentypen wie Einbahnstraßen, Fußgängerzonen, Fahrradstraßen, Panoramastraßen usw., die bestimmten Zwecken dienen. 

Diese verschiedenen Unterscheidungen helfen, das deutsche Straßennetz zu strukturieren und die verschiedenen Straßentypen zu klassifizieren, basierend auf ihrer Funktion, Lage und Zuständigkeit. 

Verantwortungsbereich

Straßenbaulastträger: Die Einteilung der Straßen erfolgt auch nach dem Verantwortlichen für den Bau und die Instandhaltung. Hier gibt es den Bund, die Länder, die Kreise und die Gemeinden. 

Was ist zu beachten?

Absenkung von Randsteinen:

Die Absenkung des Randsteinsatzes und Angleichung des Gehweges im Bereich der Zufahrt muss der Antragsteller auf seine Kosten durch eine Fachfirma ausführen lassen. Das Maß zwischen Oberkante Bordstein und Oberkante Fahrbahnbelag muss mindestens 4 cm betragen und das Tiefbauamt muss vor der Maßnahme informiert werden.

Warum sind feste Überfahrt- Hilfen am Randstein verboten:

Durch feste Überfahrthilfen wie Metallrohre oder Betonkanten werden sowohl die Randsteine beschädigt und zudem ist für den Winterdienst bei Schnee nicht ersichtlich, dass es dort einen festen Einbau gibt. Durch diese Hindernisse werden nicht nur der betroffene Randstein beschädigt, sondern auch die Räumfahrzeuge. Die Auffahrhilfe stellt ein Hindernis nach § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Sollte jemand gefährdet oder verletzt werden, dann tritt § 315 b Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft.

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