Winterdienst

Stadt und Bürger sind gefragt

Winterdienstfahrzeug beim Schneeräumen
Schneeräumarbeiten

Schnee und Glätte? Der städtische Bauhof ist für den Winterdienst gerüstet. Aber auch alle Anlieger an Straßen sollten ihre Schneeschippe und Splitt bereitstellen. Wann und wie oft geräumt werden muss, hängt auch von der Wetterlage ab.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Bei Schnee und Eisglätte müssen die Fuß- und Gehwege von den Anliegern auf mindestens ¾ der Gehwegbreite geräumt werden. In verkehrsberuhigten Bereichen oder wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, ist ein Streifen von 1,50 m zu räumen.

Am besten eignet sich zum Streuen Splitt, Sand oder Asche. Salz darf auf den Gehwegen nicht verwendet werden. In Ausnahmefällen ist der Einsatz von Salz an besonders gefährlichen Stellen oder bei Blitzeis zulässig.

Ausführliche Informationen und Hinweise finden Sie in der Streupflicht-Satzung der Stadt Balingen.

Dringlichkeitsstufen - Der städtische Bauhof übernimmt den Winterdienst auf den Straßen und auf den wichtigen anliegerfreien Gehwegen. Bei Schnee und Eis sind die Winterdienstfahrzeuge ab den frühen Morgenstunden für Sie und Ihre Sicherheit unterwegs. Ein großes Streckennetz ist zu bewältigen und es ist nicht möglich, bei Schnee oder Glatteis alle Straßen gleichzeitig zu bedienen. Deshalb sind die Pläne des Winterdienstes in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 werden zuerst und vorrangig geräumt. Wenn die wichtigsten Straßen frei sind, werden die weniger befahrenen Routen der Dringlichkeitsstufen 2 und 3 angefahren.

Auch bei bester Organisation bringt die Winterzeit immer Beeinträchtigungen mit sich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis, helfen Sie mit und passen Sie Ihre Fahrweise den Witterungs- und Straßenverhältnissen an.

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