Öffentlichkeitsbeteiligung des Regierungspräsidiums Tübingen

Die Firma Holcim (Süddeutschland) GmbH hat einen Antrag auf Einrichtung und Betrieb einer Abgasreinigungsanlage (KAREm EMI) sowie Lagerung und Einsatz von weiteren Stoffen (Abfällen) als Ersatzrohstoffe in der Klinkerproduktion gestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am Freitag, 7.11.2025 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen sowie im Staatsanzeiger.

Öffentliche Bekanntmachung Antrag ÄG KAREm Fa. Holcim (225 KB)

Die Unterlagen sind in der Zeit vom 14.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025 unter folgendem Link abrufbar:

https://rpt.baden-wuerttemberg.de/service/bekanntmachung/seiten/immission-holcim-gmbh/

Zusätzlich können die Unterlagen bei der Stadt Balingen, Infothek des Rathauses, Färberstraße 2, 72336 Balingen während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist von Freitag, den 14.11.2025 bis zum Donnerstag, den 15.01.2026 (jeweils einschließlich) beim Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 5, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen schriftlich oder elektronisch (abteilung5@rpt.bwl.de) erhoben werden.