Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung dient der Marktbeobachtung und der Marktanalyse und ist die wichtigste Grundlage für die Erfüllung der Aufgaben des Gutachterausschusses (§196 BauGB). Sie ist für die Erstattung von Verkehrswertgutachten als auch für die Ableitung der Bodenrichtwerte und der sonstigen Wertermittlungsdaten unverzichtbar.

Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

In der Regel erfolgt die Auskunft in Form von anonymisierten Vergleichsobjekten, die für eine konkrete Bewertungsfrage geeignet sind. Die Kaufpreissammlung enthält Informationen über:

  • Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken
  • wertbeeinflussende Merkmale
  • abgeleitete Daten für die Wertermittlung

Voraussetzungen für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung :

  • Berechtigtes Interesse: Sie als Antragstellerin oder Antragsteller können ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
    Von einem berechtigten Intersse wird ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidgte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind.
  • Das schutzwürdige Interesse von betroffenen Personen gewahrt bleibt.
  • Sie verwenden die Daten sachgerecht, nur für den angegebenen Zweck.
  • Sie geben die Daten nicht an Dritte weiter.

Kosten:
Es wird eine Gebühr von 98 € für bis zu 4 Auskünfte erhoben. Für jede zusätzliche Auskunft kommen 28 € dazu. (Gutachterausschussgebührensatzung (365 KB))

Rechtsgrundlagen: