Starkregen

Bei Starkregen gibt es nur eine kurze Vorwarnzeit, deshalb ist die Vorsorge besonders wichtig. Mit der Starkregenrisiko-Karte der Stadt Balingen können Sie Ihre individuelle Gefahr einschätzen: Die Karte zeigt Ihnen, ob Ihr Grundstück bei Starkregen betroffen ist und wie hoch das Wasser steht. Für dieses Grundstück/Gebäude können Sie dann Schutzmaßnahmen ergreifen.

Starker Niederschlag
Aus einem Starkregen können sich kurzfristig Hochwasserereignisse ergeben.

Die Starkregenrisiko-Karte enthält 3 Szenarien:

  • Seltener Starkregen: Ein aus vergangenen Regenereignissen statistisch abgeleitetes Regenereignis von einer Stunde Dauer mit einer Jährlichkeit von 30 Jahren.
  • Außergewöhnlicher Starkregen: Ein aus vergangenen Regenereignissen statistisch abgeleitetes Regenereignis von einer Stunde Dauer mit einer Jährlichkeit von 100 Jahren.
  • Extremer Starkregen: Bei diesem Szenario wird von einer Regenmenge von 128 Litern pro Quadratmeter  (l/m²) innerhalb einer Stunde ausgegangen. Das entspricht dem größten jemals in Baden-Württemberg gemessenen Niederschlagsereignis.


Hinweise zur Karte finden Sie über diesen Link.

Schreibweise für die Adresssuche: Neue Straße 31
Schreibweise für die Flurstückssuche: Gemarkung Zähler Nenner (Bsp: Balingen 1328 5)


Legende: Überflutungstiefe

Legende: Überflutungstiefe


Die Daten der Suchanfragen beziehen sich auf den aktuellen Stand des amtlichen Liegenschaftskatasters des Landes Baden-Württemberg. Auf Vollständigkeit der Adressen und Flurstücke können wir keine Garantie geben.
 
Hinweis: Teilweise sind neue Gebäude noch nicht erfasst und deswegen nicht im amtlichen Liegenschaftskataster enthalten. Bitte verwenden Sie als Alternative die Suche über die Flurstücksnummer.“

Was ist Starkregen?

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit intensiv regnet. Starkregen sind meist lokal begrenzt. Eine einheitliche Definition für den Begriff „Starkregen“ gibt es nicht: Er bezeichnet unterschiedlich starken und intensiven Regen – je nach Kontext. 
Das Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg, das Kommunen erarbeiten können, um sich mit dem Starkregenrisiko auseinanderzusetzen, beschäftigt sich mit Abflussereignissen, die meist oberhalb dessen liegen, was die Kanalisation ableiten kann. Unterschieden wird dabei zwischen einem seltenen, einem außergewöhnlichen und einem extremen sogenannten Abflussszenario.

Wo tritt Starkregen auf?

Alle Regionen können betroffen sein, und das sehr überraschend: Anders als bei Hochwasser an großen Flüssen lässt sich der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen kaum vorhersagen. Vor allem in kleinen Einzugsgebieten können auch kleinere Gewässer wie Bäche plötzlich anschwellen, ausufern und zu Überflutungen führen.

In Baden-Württemberg gilt: 50 % der Gesamtschäden, die Hochwasser im Mittel jedes Jahr verursacht, entstehen durch Starkregen.

Was passiert bei Starkregen?

Bei Überflutungen durch Starkregen kann der Boden den Niederschlag nicht mehr oder nicht schnell genug aufnehmen. Das Wasser fließt auf der Geländeoberfläche zum nächsten Gewässer oder zu anderen Tiefpunkten des Geländes wie Gräben, Senken oder Kellerräume.

In Siedlungen

Hier treten Überflutungen mit wenigen Zentimetern Tiefe fast flächendeckend auf. Das liegt daran, dass die Böden in Siedlungen größtenteils bebaut, also versiegelt sind. Über das Gebiet verteilt kann Starkregen aber auch zu höheren Überflutungstiefen an unterschiedlichen Stellen führen.

In hügeligem/bergigem Gelände

Hier kommt es oft zu Sturzfluten mit starker Strömung – Treibgut (wie Holz, Heu- und Silageballen) und abgetragene Materialien (wie Boden oder Geröll) können dann in großen Mengen mitgerissen werden. Dieses Material kann sich an Engstellen wie Verdolungseinläufen* oder Brücken sammeln und sie verstopfen. So entsteht ein Rückstau, das Gelände darum herum wird überflutet und es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.
 
*die Stelle, an der ein offenes Gewässer in ein unterirdisches Rohrsystem geleitet wird

Auf der Ebene

Auch in der Ebene kann Starkregen Überflutungen verursachen. Für die Kanalisation sind diese großen Wassermengen meist zu viel; das Wasser kann nicht unterirdisch abfließen und die Regenmengen überfluten weite Flächen. Vor allem Gebäude und Infrastruktur in den Senken können dann stark beschädigt werden.

(Warum) fängt die Kanalisation das nicht auf?

Kanäle sind meist so angelegt, dass sie für ein- bis zweijährig wiederkehrende Niederschlagsereignisse ausreichen – je nachdem, wie der jeweilige Bereich genutzt wird. Bei Starkregenereignissen ist der Niederschlag aber viel stärker. Nur in Szenario 1 (30-jährlicher Niederschlag) kann die Kanalisation deshalb noch zur Entlastung beitragen – und auch hier nur wenig. Da sich Starkregen kaum vorhersagen lässt, wäre es technisch und wirtschaftlich meist nicht umsetzbar, das Kanalnetz daran anzupassen.

Das bedeutet: Straßen und Freiflächen müssen so gestaltet werden, dass Niederschlagswasser zügig abfließen kann und dabei möglichst wenig Schaden anrichtet. Gebäude müssen mit entsprechenden Maßnahmen geschützt werden (Objektschutz). Dafür muss unbedingt klar sein, welche Bereiche gefährdet sind.

   
    

Risiken und Schäden minimieren: Das können Sie tun

Starkregen lässt sich nicht verhindern, Sie können sich aber darauf vorbereiten: Mit verschiedenen Schutzmaßnahmen verhindern Sie, dass das Wasser Ihr Grundstück / Ihr Gebäude erreicht – zum Beispiel, indem Sie Lichtschächte oder Kellerabgänge hochsetzen oder Fenster und Türen abdichten.

Regen dringt in Gebäude ein

Regen kann über Gebäudeöffnungen, als Sickerwasser über die Außenwände und als Rückstau aus der Kanalisation ins Haus eindringen – drei Gefährdungsbereiche, die entsprechend abgesichert werden müssen

Der rechtliche Hintergrund

Der Gesetzgeber fordert im Wasserhaushaltsgesetz die Allgemeine Sorgfaltspflicht (§ 5 WHG). Das bedeutet: Jeder betroffene Person ist verpflichtet, sich vor den Folgen von Hochwasser und Starkregen zu schützen. Verantwortlich für bauliche Veränderungen bzw. Objektschutz ist der Eigentümer.

Wichtig: Hierbei handelt es sich um Objektschutzmaßnahmen, also um Maßnahmen am Gebäude. Für Maßnahmen zur Ableitung des Oberflächenwassers gilt § 37 im Wasserhaushaltsgesetz. Das Wasser muss so abgeleitet werden, dass es nicht auf die Nachbargrundstücke fließt.

Mehr zum Thema:

Starkregen in Baden- Württemberg finden Sie unter:

Zusätzlich finden sie auch die Starkregenkarten bei der LUBW unter:

Die Starkregenkarten finden Sie unter dem Reiter "Wasser" - Hochwasser und Überflutungsgefahr

Informationen zur Eigenvorsorge finden Sie unter:

Warnungen und Vorsorge:

Hier geht es zur Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes:

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