"Balingen - Gemeinsam stark für Pflege"

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und doch haben sie es immer noch schwer sich im Dschungel der Pflege zurechtzufinden.

Pflege ist so vielfältig wie das Leben und manchmal sind es Kleinigkeiten die entscheidend für den Erhalt unserer eigenen körperlichen und psychischen Gesundheit sind.

So haben wir in unserem Modellprojekt „BALINGEN - GEMEINSAM STARK FÜR PFLEGE“ Informationen zu Pflegesituationen, zum besseren Umgang mit Belastungen und den gesetzlichen Möglichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammengetragen. Wir das sind die Stadtverwaltung Balingen, die Unfallkasse Baden-Württemberg, die DAK-Gesundheit, die Deutsche Rentenversicherung sowie die vhs Balingen.
 
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!

Kurzzeitpflege

Vorübergehend im Pflegeheim

Aus unterschiedlichen Gründen können Pflegebedürftige manchmal zu Hause nicht versorgt werden.

Zum Beispiel:

  • wenn die Wohnung umgebaut werden muss um die Pflege zu Hause durchführen zu können
  • wenn die Pflegeperson ausfällt
  • nach einem Krankenhausaufenthalt
  • ...

Hier sind die Kontaktdaten der Kurzzeitpflegeeinrichtungen im Zollernalbkreis

Die Kosten für die Kurzzeitpflege

Der Tagessatz der Kurzzeitpflege setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen

  • dem Anteil für die Pflege (Pflegebedingter Aufwand). Dieser Tagessatz ist abhängig von der Höhe des Pflegegrades. Die Pflegekasse beteiligt sich ab Pflegegrad 2 an den Kosten für den pflegebedingten Aufwand. Hier stehen Ihnen im Kalenderjahr bis zu 1.774 € zur Verfügung. Um diese Gelder auszuschöpfen müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen.
    Bitte klicken, dann kommen Sie zum Antrag auf Kurzzeitpflege
  • dem Anteil für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten. Über diese Positionen erhalten Sie eine Rechnung. Falls Sie noch angesparte Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse haben, können Sie den bezahlten Eigenanteil von der Pflegekasse zurückerstattet bekommen.

Weitere Informationen vom Bundesgesundheitsministerium zur Kurzzeitpflege