Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht, wenn Sie
·körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen nicht ausgleichen oder bewältigen können und
·die Pflegebedürftigkeit auf Dauer (mindestens 6 Monate) besteht.
Ablauf
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen
Zuständig ist die Krankenkasse des Pflegebedürftigen.
- Antrag auf Pflegegeld - Pflege durch Angehörige oder Bekannte
- Antrag auf Sachleistung - Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
- Antrag auf Kombinationsleistung - Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und Angehörige oder Bekannte. Dabei werden die Gelder für die Sachleistung nicht komplett ausgeschöpft.
- Pflegebegutachtung
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg besucht Sie zu Hause innerhalb von 25 Arbeitstagen und ermittelt wie selbständig Sie in den unterschiedlichen Bereichen sind. Dazu werden 6 Module bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung...), Umgang mit krankheitsspezifischen/ therapiebedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. mehr - Bescheid der Pflegekasse
Sie erhalten von der Pflegekasse einen Bescheid welcher Pflegegrad ermittelt wurde.
Tipp
Am besten bereiten Sie sich gut auf die MD-Begutachtung vor. Allgemeine Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg oder über das Bundesministerium zur Gesundheit.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegeversicherung
Notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten Sie Unterstützung von einer zweiten Person benötigen, wie oft Arztbesuche notwendig sind. Wenn Sie möchten, können Sie mit einem online Pflegegradrechner eine Orientierung erhalten.
Legen Sie für den MD-Besuch (wenn vorhanden) Arztberichte und Ihren Medikamentenplan bereit und bitten Sie eine Vertrauensperson ebenfalls beim Gesprächstermin dabei zu sein.
Vorträge
Um Menschen in Pflegesituationen zu unterstützen finden im Generationenhaus Balingen regelmäßig Vorträge zum Thema Pflegeversicherung statt. Mit dem Schwerpunkt "Pflegeversicherung 1 - vor der Einstufung", "Pflegeversicherung 2 - nach der Einstufung" und "Pflegeversicherung 3 - Pflegende Angehörige und Altersrente"
Hier finden Sie die Termine
Persönliche Beratung
Sie können sich kostenlos individuell beraten lassen
Pflegeberatung der gesetzlichen Krankenkassen
Zuständig ist die Pflegekasse des Pflegebedürftigen
oder bei der
Beratungsstelle Pflegestützpunkt Zollernalbkreis - Beratungsstelle Balingen (gesetzlich Versicherte)
Im Generationenhaus, Filserstr. 9
72336 Balingen
Die Beratung erfolgt telefonisch, per Email oder nach telefonischer Terminabsprache im persönlichen Gespräch.
Heide Rath, Karin Warnat, Tel.: 074 33/ 270 16 19 und 907 98 68
heide.rath@balingen.de, karin.warnat@balingen.de
Flyer (598 KB)
Privatversicherte wenden sich an Compass private pflegeberatung GmbH
Tel.: 0800 1018800
Compass - Pflegeberatung für Privatversicherte.