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Bürgerbüro
Färberstraße 2
72336 Balingen
Fax (0 74 33) 17 03 30



Unsere Öffnungszeiten sind

Montag, Mittwoch:
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag:
8:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag:
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Samstag:
9:00 Uhr bis 13:00 Uhr


Parallel zum bestehenden System des terminfreien Zugangs können Sie auch gerne über das online Temrinvergabesystem einen Termin buchen.

Bürgerbüro

Schriftzug Bürgerbüro auf Glasscheibe, dahinter Pflanze
Bürgerbüro im Rathaus

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Änderungen ab 01.05.2025 - digitales Lichtbild:
Zum 01.05.2025 erfolgte die Einführung digitaler Lichtbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten. Künftig dürfen nur noch digitale biometrische Lichtbilder für Dokumente genutzt werden. Aufgrund gesetzlicher Regelung dürfen keinerlei Papierbilder mehr angenommen werden.

Ab sofort wird das Antragsverfahren für Personalausweise und Reisepässe auch in unserer Kommune vereinfacht und digitalisiert.
Lichtbilder können Sie direkt im Bürgerbüro sowie in den Ortschaftsverwaltungen Engstlatt, Frommern, Ostdorf und Weilstetten anfertigen lassen. Dieser Service kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6,00 Euro.

Das neue technische System PointID® zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess. Digital angefertigte, qualitativ hochwertige Lichtbilder für Ausweisdokumente werden künftig nicht mehr auf Fotopapier ausgedruckt und anschließend wieder eingescannt. Die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verläuft künftig vollständig digital.
Alternativ können auch weiterhin Lichtbilder bei einem Fotodienstleister angefertigt werden. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister künftig digital an die Behörde per Cloud übertragen. Sie erhalten vom Fotodienstleister einen QR-Code als Ausdruck.

Unter der Website https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ können Sie nach Fotodienstleistern in der Region suchen. Zudem bietet der Drogeriemarkt dm die Aufnahme eines digitalen Lichtbildes an.


Änderungen ab 17.02.2025 - PIN-Brief:
Ab 17.02.2025 wird bei der Beantragung folgender Ausweisdokumente der PIN-Brief künftig direkt bei der Antragstellung ausgehändigt und nicht mehr per Post zugeschickt:
• Personalausweis:
Jede antragstellende Person erhält unabhängig vom Alter einen PIN-Brief; die bisherige Altersgrenze wurde aufgehoben. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.
• eID-Karte für Unionsbürger:
Jede antragstellende Person erhält einen PIN-Brief. Zur Altersgrenze, ab wann eine eID-Karte beantragt werden kann, vgl. § 8 Absatz 1 Nummer 2 eID-Karte-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung.

A

B

E

F

G

H

  • Hundesteuer (An- und Abmeldung Entgegennahme Anträge)

L

M

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P

T

  • Telefonzentrale Bürgerbüro

U

W

  • Wahlen: Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden, Briefwahl
  • Wehrerfassung