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Umwelt

Biotopverbundplanung Stadt Balingen

Die Stadt Balingen hat sich zum Ziel gesetzt, die Biodiversität zu stärken und dauerhaft zu entwickeln. Die kommunale Biotopverbundplanung stellt hierfür ein geeignetes Instrument dar.

Wiesenlandschaft oberhalb Dürrwangen

Rechtliche Vorgabe für die Umsetzung der kommunalen Biotopverbundplanung bildet der Fachplan Landesweiter Biotopverbund und § 22 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg. Auf dieser Grundlage wird ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope geschaffen.

Durch Biotopvernetzung sollen Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten nachhaltig gesichert und ein genetischer Austausch weiterhin ermöglicht werden. Gleichzeitig dient ein dauerhaft vielfältiger Naturraum der Naherholung und dem Tourismus.

Die fachliche Beurteilung von Biotopen erfolgt nach trockenen, mittleren und feuchten Standorten. Im Raum Balingen sind insbesondere Biotope mittlerer Ausprägung, meist als Streuobstwiesen, verbreitet. Mit geeigneten Trittstein-Flächen und neuen Grünstrukturen werden Schutzgebiete miteinander verknüpft. Pflanzen- und Tierarten können sich besser austauschen und gegenüber klimatischen Veränderungen anpassen.

Mit der Bestimmung von Ziel- und Schirmarten wurden aus dem landesweiten Zielartenkonzept diejenigen herausgefiltert, die auf der Balinger Gemarkung vorkommen. 48 Zielarten wurden in Balingen herausgearbeitet, und 13 Schirmarten benannt. Hierzu zählen das Schwarzkehlchen, die Feldlerche, die Zauneidechse und die Wanstschrecke, eine Heuschreckenart. Es sind dies ausgewählte Tierarten, die als sogenannte Schirmarten und Zeiger für ganze Artengemeinschaften oder bestimmte Qualitäten eines Habitats dienen, und durch deren Schutz "Mitnahme-Effekte" für weitere Arten erzielt werden. Von deren Förderung kann somit die gesamte Lebensgemeinschaft profitieren.
 

Beispiel Zielarten: Zauneidechse und Schwarzkehlchen (Quelle: pexels)

Dies ist die Grundlage für das Maßnahmenkonzept in Text und Karten, das den Kern der Verbundplanung bildet. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.10.2025 ist sie verbindlich von Politik und Verwaltung bei Planungen, Projekten und Maßnahmen sowie bei allen relevanten Fachplanungen zu berücksichtigen.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Artenrückgangs sowie klimatischen Belastungen soll die Biotopverbundplanung schrittweise aber stetig umgesetzt werden. Erste Maßnahmen sind auf Gemarkung Balingen bereits angedacht, und sollen zunächst auf öffentlichen Flächen realisiert werden. Auch auf privaten landwirtschaftlichen Flächen lassen sich mithilfe verschiedener Fördermöglichkeiten Maßnahmen nachhaltig umsetzen, welche vor allem vom Land Baden-Württemberg mit derzeit bis zu 70% förderfähig sind.

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