Außengastronomie

Lebendige Stadt durch Außengastronomie

Gut gestaltete Außengastronomie belebt das Stadtbild, bringt Menschen zusammen und leistet einen wertvollen Beitrag zu einer resilienten, multifunktionalen Innenstadt.

Fußgängerzone mit Außengastronomie

Wer als Gastromon öffentliche Fläche wie Gehwege oder Plätze für Außengastronomie nutzen will, braucht hierfür jährlich eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis. Bei erstmaliger Einrichtung oder wesentlicher Veränderung einer Außengastronomie ist darüber hinaus eine Baugenehmigung erforderlich. Ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung möglich ist, erfahren Sie beim Amt für Stadtentwicklung. Der Antrag muss über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg eingereicht werden und wird vom Amt für Bau- und Planungsrecht bearbeitet. Sie werden ämterübergreifend beraten und in der Antragstellung unterstützt.

Seit 2024 stellt die Stadt Balingen zusätzlich in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober öffentliche Stellplätze für die Außengastronomie gebührenpflichtig zur Verfügung. Da die Gestaltung von Außenbewirtungsflächen das Gesamtbild einer Stadt maßgeblich prägen, hat die Stadt Balingen für die Nutzung öffentlicher Stellplätze Gestaltungsrichtlinien beschlossen. Neben verkehrlichen und baurechtlichen Belangen bildet die ‚Richtlinie für Außengastronomie auf öffentlichen Stellplätzen‘ die Entscheidungsgrundlage für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs.2 Satz 1 Straßengesetz BW.

Für die bauliche Anlage auf den öffentlichen Stellplätzen (= „Parklet“) ist neben der Sondernutzungserlaubnis auch eine Baugenehmigung erforderlich. Für die Anträge benötigt es keine Bauvorlageberechtigung, d.h. sie können vom Antragsteller selbst gefertigt werden. In den Musteranträgen „Sondernutzung für Parklet“ und „Baugenehmigung für Parklet“ wird deutlich, welche Angaben enthalten sein müssen.

Parklet
Parklet
Parklet
Parklet

Das Amt für Stadtentwicklung hat gemeinsam mit der Zimmerei Gebrüder Dürringer GbR ein Musterparklet entwickelt. Das Parklet war in der Saison 2024 in der Neuen Straße 53 vor dem Geschäft BASTA zur Ansicht aufgebaut. Am Musterparklet wird anschaulich dargestellt, wie die Gestaltungsrichtlinie baulich umgesetzt wird.
Das System ist modular aufgebaut, so dass es in der Länge individuell anpassbar ist. Es sind bepflanzbare Elemente aus Lärchenholz sowie schlankere Elemente aus dem HPL-Verbundwerkstoff Trespa Meteon in einer großen Farbpalette erhältlich. Durch den hochwertigen und robusten Fußboden aus Lärchenholz, in den auch Standplatten für Sonnenschirme integriert werden können, entsteht Terrassenfeeling. Eine Rampe aus Alublech sichert die geforderte Schwellenlosigkeit.

Stehen Sie am Anfang Ihrer gastronomischen Karriere und wollen erst mal testen, ob eine Außengastronomie auf öffentlichen Stellplätzen für Ihren Betrieb in Frage kommt? Dann haben Sie die Möglichkeit, das Musterparklet für eine Saison auszuleihen.

Aktuell werden folgende Gebühren erhoben:

    Auszug Lageplangrundlage        20 EUR

    Baugenehmigungsgebühr
    für die Errichtung/Erweiterung der Außengastronomie auf Stellplätzen:        208 EUR

    Sondernutzung: jährlich:
    Fläche innerhalb der Fußgängerzone        11 EUR/m²
    Fläche außerhalb der Fußgängerzone         8 EUR/m²

    Hinweis: Die Satzung der Stadt Balingen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird zur Zeit überarbeitet. Geplant ist eine Anpassung und Erhöhung der Gebühren für Sondernutzungen ab dem Jahr 2025.