Unfallschutz für pflegende Angehörige
Unfallversicherung
Pflegepersonen sind bei der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen im Sinne der Pflegeversicherung gesetzlich unfallversichert, wenn sie bei den pflegerischen Maßnahmen und den Hilfen zur Haushaltsführung im Sinne der Pflegeversicherung sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen einen Unfall erleiden.
Versichert sind Personen (z. B. Familienangehörige, Freunde, Nachbarn etc.),
- die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (im Sinne der Pflegeversicherung)
- wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche
- nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Unfallkasse Baden-Württemberg
Broschüre Zuhause pflegen
Mit der Broschüre "Zu Hause pflegen – so kann es gelingen! Ein Wegweiser für pflegende Angehörige" informiert die Unfallkasse darüber, was Pflege zu Hause bedeutet und wie sie durch gute Organisation und Planung und mit Hilfe von individuellen Netzwerken gelingen kann. Das Thema Selbstsorge ist dabei sehr wichtig. Bei allem, was Sie für Ihren Angehörigen oder Ihre Angehörige tun, sollten Sie nicht Ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche vergessen und beim Pflegen gesund bleiben. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen, wie Sie sich vor Unfall- und Gesundheitsgefahren in der häuslichen Pflege schützen können und unter welchen Voraussetzungen Sie gesetzlich unfallversichert sind.