Fördermittel ELR Wohnungsbau
Jahresprogramm 2025
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein kommunales Förderprogramm. Es unterstützt eine nachhaltige Strukturentwicklung ländlich geprägter Dörfer.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veröffentlicht regelmäßig eine Ausschreibung für das jeweilige Jahresprogramm. Anträge können von Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen gestellt werden.
Strukturförderung heißt, die Lebensqualität in den ländlich geprägten Gemeinden zu erhalten und zu verbessern. Ziel des ELR-Programmes ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ konzentriert sich das Jahresprogramm 2025 auf die Innenentwicklung und Bestandsgebäude. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem, selbstgenutztem Wohnraum in Neubau- und Sanierungsprojekten in der Innenentwicklung steht im Vordergrund.
- Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Dazu gehören:
Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe,
Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich sowie Basisdienstleistungen - Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse, innerörtliche Nachverdichtung, Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert.
- Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
- Neubauten werden nur noch gefördert, sofern die Tragkonstruktion überwiegend aus CO2 speichernden Materialien besteht.
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
- Vorhaben im historischen Ortskern der Stadtteile Endingen, Engstlatt, Erzingen, Ostdorf, Roßwangen, Stockenhausen, Streichen, Zillhausen
- eigengenutzte Wohnungen durch Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades sowie maximal eine Wohneinheit zur Vermietung
- Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Mietwohungen (Neuschaffung im Bestand) und die Modernisierung von Mietwohnungen können ebenfalls gefördert werden
- Vorhaben in Siedlungsflächen bis zu den Baugebieten der 60/70er Jahre, sofern diese direkt an die Ortskerne oder Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen.
- Vorhaben in der Kernstadt
- Vorhaben in den Stadtteilen Frommern, Dürrwangen, Weilstetten und Heselwangen
Ausschreibung Jahresprogramm 2025 (440 KB)
Förderanträge wird durch die Stadt Balingen beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Abgabetermin für die Förderanträge 2025 ist am 30. September 2024.
Förderanträge wird durch die Stadt Balingen beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Abgabetermin für die Förderanträge 2025 ist am 30. September 2024. Daher ist es notwendig, dass die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens 06. September 2024 bei der Stadt Balingen vorliegen, damit die Anträge von der Stadtverwaltung bearbeitet, ergänzt und rechtzeitig eingereicht werden können. Eine möglichst frühzeitige Abstimmung ist sinnvoll.
Über die Bezuschussung im Jahresprogramm 2025 entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Regierungspräsidium Tübingen bis zum Frühjahr 2025.
Spätestens nach der Aufnahme in das Jahresprogramm 2025 ist baldmöglichst ein genehmigtes Baugesuch im PDF-Format beim Regierungspräsidium vorzulegen. Darauf wird der offizielle Zuwendungsbescheid ausgestellt.
Mit der Umsetzung der Maßnahme kann erst nach der Programmentscheidung im Frühjahr 2025 begonnen werden. Als Baubeginn gelten auch Aufträge an ausführende Firmen. Die bauliche Umsetzung sollte noch im Jahr 2025 beginnen und innerhalb des im Zuwendungsbescheid festgelegten Zeitraums abgeschlossen werden.
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx
Informationen zu Fördermittel für Gewerbe finden Sie auf der Homepage der Stadt Balingen unter:
https://www.balingen.de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/foerdermittelgewerbe
Entscheidung zum Jahresprogramm 2024
Die Entscheidung zum ELR-Jahresprogramm 2024 wurde am 01. März 2024 vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) veröffentlicht.
In Balingen wurden 2 Förderanträge mit insgesamt 178.000 € in die Förderliste aufgenommen.
Die Liste mit den Gemeinden, die in der Programmentscheidung berücksichtigt wurden, finden Sie unter dem folgenden Link:
2024-03_programmentscheidung-elr-2024_gemeindeliste.pdf (baden-wuerttemberg.de)
Flyer ELR (3,2 MB)