Baurecht
Kenntnisgabeverfahren
Sofern das Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, kann statt des Genehmigungsverfahrens, das Vorhaben als Kenntnisgabeverfahren bei der Baurechtsbehörde angezeigt werden.

Im Kenntnisgabeverfahren wird das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis gegeben. Der Entwurfsverfasser ist beim Kenntnisgabeverfahren dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, der Bauherr, dass die erforderlichen Anzeigen an die Baurechtsbehörde erfolgen.
Ist für ein Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren noch eine andere Entscheidung notwendig (z.B. eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz), müssen Sie als Bauherr zusätzlich zur Kenntnisgabe diese Entscheidung beantragen.
Sie dürfen mit dem Bau beginnen
- einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen,
- soweit alle Angrenzer dem Bauvorhaben schriftlich zugestimmt haben, 2 Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen,
Im Kenntnisgabeverfahren sind die bautechnischen Nachweise vor Baubeginn von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, soweit das Bauvorhaben dies erfordert.
Unterlagen
Formular "Kenntnisgabeverfahren" beziehungsweise "Abbruch baulicher Anlagen"
weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Bestätigungen des Entwurfsverfassers und des Lageplanfertigers
- Bestätigung des Bauherrn über die Übernahme der Bauherrschaft und über die Bestellung eines geeigneten Bauleiters
Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau
Formulare
Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.
Online-Formulare
Entwässerungsantrag (18 KB)