Ihre Ansprechpartner/-in

Bereich: Endingen

Sachgebietsleiter

Herr Christian Weiblen

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen
Aufgaben

Sachgebietsleitung

Sonderaufgaben

Bereich: Kernstadt Balingen

Frau Anna-Lena Maier

Amt für Bau- und Planungsrecht

Untere Denkmalschutzbehörde

Neue Straße 31
72336 Balingen
Aufgaben

Sonderaufgaben z.B. Vertragsrecht, Immissionsschutz, mehrere Rechtsgebiete, hohe Anforderungen an die Durchsetzung des Bescheids, städtebauliche und planungsrechtliche Aufgaben

Bereich: Balingen (ohne Kernstadt), Oststadt/Neige, Heuberg, Schmiden/Stettberg, Engstlatt

Frau Deborah Hatzenbühler

Amt für Bau- und Planungsrecht

Bereich: Dürrwangen, Frommern, Roßwangen, Stockenhausen, Weilstetten

Frau Karina Ernst

Amt für Bau- und Planungsrecht

Neue Straße 31
72336 Balingen

Bereich: Erzingen, Heselwangen, Ostdorf, Streichen, Zillhausen

Frau Ute Loose

Amt für Bau- und Planungsrecht

Aufgaben

Feuerungsanlagen

Werbeanlagen

Werbung richtig platzieren

Gute Firmenwerbung passt auch zur Fassade, zum Gebäude und zur Umgebung! Fragen zu Zahl, Größe, Farbe, Anbringungsort oder zur Beleuchtung von Werbeanlagen? Regelungen für eine attraktive Stadt!

Werbeschriftzug city center

Die Stadtmitte von Balingen ist beliebt bei Jung und Alt. Sie bietet eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, aber auch Aufenthaltsqualität und Nutzungsvielfalt in der Fußgängerzone und den verkehrsberuhigten Bereichen zwischen Ebertstraße und Bahnhof.

Um den mit öffentlichen Fördermitteln gestalteten, qualitätsvollen Geschäfts-, Einzelhandels- und Wohnstandort zu erhalten, gibt es seit 1988 eine Werbeanlagensatzung, die im Jahr 2008 aktualisiert wurde. Darin wird die Zulässigkeit von Werbeanlagen, Automaten, Schaukästen und sonstigen Werbeanlagen (Passantenstopper, Schaufensterbeklebungen, Fahnen u.v.m) geregelt. In der Regel sind Werbeanlagen im Geltungsbereich der Satzung genehmigungspflichtig.

Daneben gibt es eine Werbeanlagensatzung für Endingen und ähnliche Satzungen für Altortlagen verschieder Stadtteile. Fast alle Bebauungspläne enthalten Vorschriften zu Werbeanlagen. Bitte informieren Sie sich.

Anlagen der Außenwerbung sind übrigens alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.

Unterlagen

Antrag auf Baugenehmigung

weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • soweit erforderlich, eine fotografische Darstellung der
    Umgebung und die Bestätigung der Standsicherheit

Formulare

Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.