Werbeanlagen
Werbung richtig platzieren
Gute Firmenwerbung passt auch zur Fassade, zum Gebäude und zur Umgebung! Fragen zu Zahl, Größe, Farbe, Anbringungsort oder zur Beleuchtung von Werbeanlagen? Regelungen für eine attraktive Stadt!
Die Stadtmitte von Balingen ist beliebt bei Jung und Alt. Sie bietet eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, aber auch Aufenthaltsqualität und Nutzungsvielfalt in der Fußgängerzone und den verkehrsberuhigten Bereichen zwischen Ebertstraße und Bahnhof.
Um den mit öffentlichen Fördermitteln gestalteten, qualitätsvollen Geschäfts-, Einzelhandels- und Wohnstandort zu erhalten, gibt es seit 1988 eine Werbeanlagensatzung, die im Jahr 2008 aktualisiert wurde. Darin wird die Zulässigkeit von Werbeanlagen, Automaten, Schaukästen und sonstigen Werbeanlagen (Passantenstopper, Schaufensterbeklebungen, Fahnen u.v.m) geregelt. In der Regel sind Werbeanlagen im Geltungsbereich der Satzung genehmigungspflichtig.
Daneben gibt es eine Werbeanlagensatzung für Endingen und ähnliche Satzungen für Altortlagen verschieder Stadtteile. Fast alle Bebauungspläne enthalten Vorschriften zu Werbeanlagen. Bitte informieren Sie sich.
Anlagen der Außenwerbung sind übrigens alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.
Unterlagen
Antrag auf Baugenehmigung
weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- soweit erforderlich, eine fotografische Darstellung der
Umgebung und die Bestätigung der Standsicherheit
Formulare
Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.
- Baubeschreibung für Werbeanlagen (54 KB)
- Antrag Passantenstopper (72 KB)
- Werbeanlagensatzung Innenstadt Balingen (355 KB)
- Infoblatt Werbeanlagen (2,6 MB)
- Infoblatt Passantenstopper (8 KB)