Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Bei allen Bauvorhaben, die im Kenntnisgabeverfahren bei der Baurechtsbehörde angezeigt werden können kann die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragt werden und zwar unabhängig davon, ob das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt oder nicht.
Der Bauherr trägt die Verantwortung dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen sind zusätzlich zu beantragen.
Der Bauantrag ist zusammen mit allen erforderlichen Bauvorlagen beim Amt für Bau- und Planungsrecht einzureichen. Alternativ ist eine Abgabe auch bei den jeweiligen Ortschaftsverwaltungen möglich.
Mit der Ausführung des Vorhabens darf begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein (der sogenannte "Rote Punkt") erteilt wurde. Eine Bauabnahme erfolgt, wenn dies in der Baugenehmigung angeordnet ist.
Unterlagen
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
- technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Vordruck)
Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau
Formulare
Vordrucke erhalten Sie bei der Baurechtsbehörde oder zum Download.
Online-Formulare